Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) beschreiben und regeln die Bedingungen für die Bereitstellung elektronischer Kommunikation
Dienstleistungen des Telekommunikationsunternehmens Isola Networks d.o.o. (im Folgenden: IN).
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben und regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Endnutzer von Diensten bzw. dem Nutzer von Diensten als Verbraucher von Dienstleistungen
(im Folgenden: der Benutzer) und die Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen Isola Networks d.o.o. IN (im Folgenden: IN).
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Artikel 2
(1) Zu den Dienstleistungen von IN im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören: Anbindung und Zugang zur öffentlichen elektronischen
Kommunikationsnetz, öffentlich zugängliche Telefondienste in einem festen elektronischen Kommunikationsnetz,
Video-, Sprach- und Audioübertragungsdienste über elektronische Kommunikationsnetze, Internetzugangsdienste, Dienste mit spezifischen
Tarife, Sprachübertragungsdienste über das Internet sowie alle zusätzlichen Dienstleistungen, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht werden.
(2) Für die Beziehungen zwischen IN und dem Nutzer, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gelten die folgenden Bestimmungen:
des Gesetzes über die elektronische Kommunikation, die Verordnung über die Art und Weise und die Bedingungen der Ausübung der Tätigkeit der elektronischen Kommunikation
Kommunikationsnetze und -dienste und andere einschlägige Vorschriften der Republik Kroatien.
Begriffe und Definitionen
Artikel 3
(1) Preisliste: eine Liste der Dienstleistungen und Pakete und der damit verbundenen Preise, einschließlich der Beschreibung und der Besonderheiten jedes IN-Dienstes, die dem Endnutzer oder dem Nutzer von IN-Diensten jederzeit an der Verkaufsstelle oder auf der IN-Website zur Verfügung steht.
(2) Elektronisches Kommunikationsnetz: Übertragungssysteme und gegebenenfalls Vermittlungs- oder Routingeinrichtungen und andere Mittel, einschließlich nicht aktiver Teile des Netzes, die die Übertragung von Signalen über Draht, Funk, Licht oder andere elektromagnetische Systeme ermöglichen, einschließlich Satellitennetze, feste terrestrische Netze (mit Kanal- und Paketvermittlung, einschließlich des Internets), Stromkabelsysteme, soweit sie für Signalübertragung, Rundfunknetze und Kabelfernsehnetze, unabhängig von der Art der übertragenen Daten.
(3) Nutzer: eine natürliche oder juristische Person, die mit IN einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen hat, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
(4) Endnutzer: eine natürliche oder juristische Person, die die Anwendung unterzeichnet hat und für die Bezahlung der in Anspruch genommenen Dienste verantwortlich ist.
(5) Antragsteller: eine natürliche oder juristische Person, die einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags mit IN stellt.
(6) Abonnementvertrag: ein Vertrag zwischen dem Nutzer und IN über die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
(7) Temporärer Nutzer: der Nutzer, der seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag gemäß dem mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag vorübergehend auf den Nutzer überträgt.
(8) Vorübergehende Trennung: vorübergehende Trennung des Endgeräts des Nutzers vom IN-Netz, die auftreten kann, wenn die Bedingungen für die Trennung der Nutzung der Dienste gemäß den geltenden Vorschriften, d.h. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfüllt sind.
(9) Vorübergehende Einschränkung: Sperrung der Nutzung eines bestimmten IN-Dienstes durch den Nutzer, die eintreten kann, wenn die Bedingungen für die Einschränkung der Nutzung der Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, d.h. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfüllt sind.
(10) Leistungsbeschreibung: ein integraler Bestandteil der Preisliste, der eine Beschreibung, Besonderheiten und entsprechende Preise einer bestimmten IN-Dienstleistung enthält, die dem Benutzer jederzeit an den Verkaufsstellen oder auf der IN-Website zur Verfügung steht.
(11) Endgeräte: Telekommunikationsgeräte, die direkt oder indirekt mit dem IN-Netz verbunden sind.
(12) Tarifspezifische Dienstleistungen: Dienstleistungen, die über das IN-Festnetz erbracht werden und eine bestimmte Mehrwertkomponente enthalten. Dazu gehören unter anderem Content-Dienste (06x-Dienste), kostenlose Anrufdienste (0800-Dienste), (…), die dem Nutzer von IN oder einem anderen Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsdienstes, der den Zugang zum Festnetz IN ermöglicht, zur Verfügung gestellt werden.
(13) Anfrage: eine Anfrage auf Abschluss eines Abonnementvertrags mit IN und/oder eine spätere Anfrage auf Erbringung des IN-Dienstes und/oder auf Änderung des Abonnementvertrags, sofern nicht anders angegeben.
Antrag auf Abschluss eines Abonnementvertrags
Artikel 4
(1) Der Antrag auf Abschluss eines Abonnementvertrags muss Folgendes enthalten: Daten über den Endnutzer (natürliche oder juristische Person, die den Antrag unterzeichnet hat und für die Bezahlung der in Anspruch genommenen Dienste verantwortlich ist) und/oder den Nutzer der Teilnehmernummer (natürliche oder juristische Person, die die Dienste nutzt), wenn diese nicht mit der für die Zahlung verantwortlichen Person identisch ist, Daten über den Standort des Anschlusses für Dienste im Festnetz, Informationen zur Kontaktaufnahme mit dem Endbenutzer, Adresse für die Zusendung von Rechnungen und Benachrichtigungen, eine Liste der vom Endbenutzer beigefügten Dokumente, Informationen über die Zahlungsmethode der Rechnung, über das Endgerät, das IN-Online-Konto, Informationen über den Service, Informationen über Sonderangebote, Informationen über die vereinbarte obligatorische Dauer des Abonnements, eine eindeutige Bestätigung, dass die
Dem Endverbraucher werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Preisliste und die Nutzungsbedingungen der ausgewählten Dienstleistung zur Verfügung gestellt oder, wenn der Benutzer dies wünscht, eine besondere Bestätigung, dass dieselben namentlich aufgeführten Dokumente auf der IN-Website gesucht werden.
(2) Mit der Unterzeichnung des Antrags auf Abschluss eines Abonnementvertrags über die Erbringung von IN-Diensten (im Folgenden: Antrag) akzeptiert der Nutzer die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nutzungsbedingungen von IN. Vor der Unterzeichnung des Antrags stellt IN dem Benutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Preisliste der IN-Dienstleistungen und -Pakete (im Folgenden: Preisliste) und die Nutzungsbedingungen des ausgewählten Dienstes zur Verfügung, d.h. vor Unterzeichnung des Antrags wird der Benutzer darauf hingewiesen, dass diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den ausgewählten Dienst und die vom Benutzer vereinbarte Preisliste auch von der Website heruntergeladen werden können isolanet.hr Für den Fall, dass der Benutzer die Bestandteile des Abonnementvertrags auf der IN-Website heruntergeladen hat, Der Benutzer kann
einen Abonnementvertrag ohne Zahlung eines Entgelts bei vorzeitiger Kündigung innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Datum des Abschlusses des Abonnementvertrags mit Rückgabe der von IN übergebenen Benutzergeräte oder anderen Geräte. Das Gerät des Nutzers muss
unbenutzt, d.h. in der gleichen Verpackung, wie sie dem Nutzer übergeben wurde.
(3) IN nimmt den Antrag zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und spätestens innerhalb von 15 Tagen an, wenn es keine Hindernisse für den Anschluss des Nutzers an das IN-Netz gibt, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Mit der Unterzeichnung der Serviceanfrage und der Annahme der Anfrage durch IN schließt der Nutzer einen Abonnementvertrag ab. Die Frist für die Einrichtung der Dienstleistung beträgt 30 Tage ab dem Datum des Abschlusses des Abonnementvertrags, d.h. ab dem Datum der Unterzeichnung des entsprechenden Antrags,
vollständige und korrekte Einzelerklärungen über die Beendigung des Vertrages mit der bestehenden Betreiberin.
(4) Die Zeit, in der IN aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, nicht in der Lage war, das Teilnehmerendgerät mit dem IN-Netz zu verbinden, wird nicht in die Frist für den Anschluss und die Aktivierung des IN-Dienstes eingerechnet.
(5) Der Nutzer kann den Zeitpunkt des Abschlusses des Abonnementvertrages mit IN selbstständig bestimmen, sofern alle für den Vertragsschluss erforderlichen technischen und administrativen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, alle Kosten zu tragen, die dem IN entstehen können und die sich aus einem solchen gewählten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergeben. Der Tag des Vertragsschlusses kann vom Nutzer nicht mehr als 90 (schriftlich: neunzig) Tage im Voraus bestimmt werden.
(6) Der von IN angenommene Antrag stellt zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preisliste und den Nutzungsbedingungen einen Abonnementvertrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
(7) In Übereinstimmung mit dem Verbraucherschutzgesetz hat der Nutzer im Falle des Vertragsabschlusses im Fernabsatz und/oder außerhalb der Geschäftsräume von IN das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses zu kündigen.
(8) Eine einzelne zusätzliche IN-Leistung, deren Nutzung technisch bedingt ist durch die Erbringung einer anderen Leistung gemäß der entsprechenden Leistungsbeschreibung aus der IN-Preisliste, folgt dem rechtlichen Schicksal der Leistung, die dafür Voraussetzung ist.
(9) Der Antragsteller ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an das IN bis zum Zeitpunkt der Annahme des Antrags durch das IN gemäß den allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts von dem eingereichten Antrag zurückzutreten. Für den Fall, dass IN die vertraglich vereinbarte Dienstleistung nicht innerhalb der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Frist erbringt und die Verzögerung nicht aus Gründen eingetreten ist, die auf das Verhalten eines Dritten zurückzuführen sind, noch hat der Benutzer einer Verlängerung der Lieferfrist schriftlich zugestimmt
hat der Nutzer das Recht, den Abonnementvertrag zu kündigen.
Besondere Bestimmungen über den Abschluss von Fernabsatzverträgen
Artikel 5
(1) Je nach Art und Bequemlichkeit der angebotenen Dienstleistung ermöglicht IN dem Nutzer den Abschluss von Fernabsatzverträgen, was insbesondere den Abschluss von Verträgen über das Internet, per E-Mail, Telefon mit menschlicher Vermittlung, durch speziell gedruckte adressierte und unadressierte Materialien und andere Mittel der Fernkommunikation umfasst
Die Kommunikation basiert auf positiven gesetzlichen Regelungen.
(2) Bei Vertragsschluss mittels Fernkommunikation achtet IN besonders auf den Schutz der personenbezogenen Daten des Nutzers sowie auf die erteilten oder verweigerten Einwilligungen des Nutzers. In der Regel wird der Vertragsabschluss mittels Fernkommunikation allen Nutzern ermöglicht, alles mit dem Ziel, ihn schneller und einfacher zu machen
Kommunikation und Aktivierung von zusätzlichen oder neuen Diensten.
(3) Durch die Einreichung eines Antrags auf Vertragsabschluss über eines der Fernkommunikationsmittel erteilt der Nutzer IN seine Zustimmung zur Verwendung dieser gesammelten personenbezogenen Daten bis zum Zeitpunkt des ausdrücklichen Widerrufs der erteilten Einwilligung.
(4) Im Falle des Vertragsabschlusses mittels Fernkommunikation sorgt IN für gleiche Bedingungen, damit sich der Nutzer vor Vertragsabschluss mit allen relevanten Bedingungen in Bezug auf die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vertraut machen kann, einschließlich Informationen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Preis der Dienstleistungen, besondere Vorteile, die Art und Weise der Einreichung einer Beschwerde, die gebührenfreie Nummer für Informationen usw.
(5) Als Fernabsatzvertrag gilt ein Vertrag, der sowohl telefonisch als auch über das Internet geschlossen wird. Um einen Fernabsatzvertrag abzuschließen, muss der Antragsteller einen Identitätsnachweis (Vorname, Nachname, OIB) erbringen
und alle Informationen, die für den Abschluss des Abonnementvertrags in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich sind. Beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags verpflichtet sich IN, dem Nutzer eine schriftliche Bestätigung des abgeschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (schriftlich per Post,
auf elektronischem Wege (E-Mail)), gemäß den Bestimmungen einer besonderen Verordnung über den Verbraucherschutz. Ein Fernabsatzvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Nutzer seine Zustimmung nach Erhalt der Mitteilung über den abgeschlossenen Abonnementvertrag bestätigt.
Der Nutzer kann die Zustimmung zum Vertragsschluss schriftlich, elektronisch (E-Mail) oder durch Zahlung der ersten Rechnung bestätigen. IN wird den Nutzer über die Möglichkeiten informieren, die Zustimmung zum Abschluss des Abonnementvertrags zu bestätigen.
Der Nutzer, der den Vertrag auf diese Weise abgeschlossen hat, hat das Recht, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsschluss zu kündigen, wobei in diesem Fall dem Nutzer keine Gebühr für die vorzeitige Beendigung des Vertrags berechnet wird, worüber der Nutzer in einer schriftlichen Bestätigung informiert wird. Ein Antrag auf einseitige Beendigung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ist gemäß Artikel 21 zu stellen. Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Kündigung bei IN eingegangen ist, wenn sie innerhalb der in diesem Absatz genannten Frist eingereicht wurde.
(6) Ein Vertrag, der im direkten Außendienst geschlossen wird, gilt als Abonnementvertrag, der außerhalb der Filiale geschlossen wird. Um einen Vertrag außerhalb der Filiale abzuschließen, muss der Antragsteller ein Ausweisdokument vorlegen und alle Informationen bereitstellen, die für den Abschluss des Abonnementvertrags gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich sind. Im Falle des Vertragsabschlusses außerhalb der Zweigniederlassung verpflichtet sich IN, dem Nutzer eine schriftliche Mitteilung über den abgeschlossenen Vertrag an die Privatadresse oder die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens oder an die E-Mail-Adresse, wenn der Vertrag elektronisch abgeschlossen wurde, zuzustellen.
Form. Ein außerhalb der Zweigniederlassung abgeschlossener Vertrag gilt an dem Tag als abgeschlossen, an dem der Benutzer die Dokumentation unterzeichnet hat. Der Nutzer, der den Vertrag auf diese Weise abgeschlossen hat, hat das Recht, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsschluss zu kündigen, wobei in diesem Fall dem Nutzer keine Gebühr für die vorzeitige Beendigung des Vertrags berechnet wird, worüber der Nutzer in einer schriftlichen Bestätigung informiert wird. Ein Antrag auf einseitige Beendigung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ist gemäß Artikel 21 zu stellen. Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Kündigung bei IN eingegangen ist, wenn sie innerhalb der in diesem Absatz genannten Frist eingereicht wurde.
Ablehnung des Antrags auf Begründung eines Abonnementverhältnisses
Artikel 6
(1) IN hat das Recht, den Antrag auf Begründung eines Abonnementverhältnisses in folgenden Fällen abzulehnen:
• wenn am Anschlussort keine standardmäßigen technischen Bedingungen für den Anschluss an das IN-Netz, d.h. die Erbringung des IN-Dienstes, vorhanden sind;
• wenn der Antrag nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wird;
• wenn der Bewerber es versäumt, seine Identität und alle für den Abschluss des Abonnementvertrags erforderlichen Daten und/oder Dokumente nachzuweisen,
in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
• wenn der Antragsteller minderjährig oder beschränkt oder nicht geschäftsfähig ist und nicht über eine gültige Vollmacht eines gesetzlichen Vertreters verfügt oder Mängel in der Befugnis oder dem Vertretungsrecht aufweist;
• wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Angaben zur Identität, d.h. zur Geschäftsfähigkeit des Antragstellers und zu seiner Zahlungsfähigkeit, unrichtig oder unwahr sind;
• wenn gegen den Antragsteller ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren eröffnet wurde, d.h. wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungen zu leisten
oder wenn sie nach vernünftiger Schätzung nicht in der Lage sein wird,
oder nicht die Absicht hat, seine Schulden für die erbrachten Dienstleistungen zu begleichen, und keine angemessene Zahlungssicherheit bietet, die in den positiven Vorschriften vorgesehen ist;
• im Falle des Bestehens einer Schuld, die vor einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Organ angefochten wird, und der Nutzer die Erbringung einer gleichwertigen Dienstleistung verlangt;
• wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Bewerber eine der von IN erbrachten Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch nimmt oder zu missbrauchen beabsichtigt oder wenn er einem Dritten erlaubt, diese Dienste missbräuchlich in Anspruch zu nehmen, oder wenn der Bewerber es unterlassen hat oder versäumt hat, die missbräuchliche Nutzung dieser Dienste durch Dritte zu melden;
• in anderen Fällen, die in der Spezifikation der Dienstleistung für eine bestimmte Dienstleistung aus der IN-Preisliste vorgesehen sind.
Aktivierung von Diensten
Artikel 7
(1) Als Freischaltung des Dienstes gilt der Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das IN-Netz an dem in der Anwendung angegebenen Anschlussort für die Begründung eines Teilnehmerverhältnisses, d.h. die Ermöglichung der Nutzung der Dienste durch IN.
(2) Mit der Freischaltung des Dienstes beginnt die Berechnung und Abrechnung des Dienstes und die zwingende Laufzeit des Vertrages, sofern vereinbart, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Aktivierung des Dienstes während der Installation von Telekommunikationsendgeräten durch IN erfolgt am Tag der erfolgreichen Installation des Geräts am Anschlussort. Wenn sich der Benutzer für die Option der Selbstinstallation des Telekommunikationsendgeräts IN entschieden hat, wird durch die Lieferung des Selbstinstallationspakets davon ausgegangen, dass IN seine Verpflichtung in Bezug auf die Aktivierung des Dienstes erfüllt hat. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert, dass das Risiko eines versehentlichen Ausfalls oder einer Beschädigung des Telekommunikationsendgeräts von IN zum Zeitpunkt des Erhalts des Telekommunikationsendgeräts durch IN auf den Nutzer übergeht. IN stellt Ihnen Installationsanweisungen und eine Kontakttelefonnummer zur Verfügung, um Unterstützung bei jedem Selbstinstallationspaket zu erhalten.
(3) IN ermöglicht die Nutzung ihrer Dienste demjenigen Nutzer, der alle technischen Voraussetzungen für die Nutzung des angeforderten Dienstes geschaffen hat. Die technischen Anforderungen hängen von der Art der angeforderten Dienstleistung ab und werden in der Beschreibung und Spezifikation gesondert angegeben
Eine Reihe von Dienstleistungen.
(4) Am Verbindungsort ist der Benutzer verpflichtet, auf eigene Kosten geeignete Telekommunikationsendgeräte, die für deren Installation, Betrieb und Wartung erforderliche Stromversorgung, ein Computerprogramm, das den Zugriff auf den Dienst ermöglicht, und ein geeignetes Gerät, das den HDMI-Eingang für den IPTV-Dienst unterstützt, bereitzustellen. Telekommunikationsendgeräte, einschließlich lokaler Anlagen, die an das IN-Netz angeschlossen sind, müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Hausinstallation zu sorgen. Wenn während der Realisierung der angeforderten Dienstleistung festgestellt wird, dass der Endbenutzer nicht über eine ordnungsgemäße Heiminstallation verfügt, werden die Dienstleistungen nicht realisiert und der Endbenutzer hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zu zahlen, ist jedoch verpflichtet, die Kosten für die IN-Aktivierung gemäß der gültigen IN-Preisliste zu erstatten.
(6) Der Nutzer hat IN auf eigene Kosten den Zugang zu der Anlage am Anschlussort zu ermöglichen, d.h. die Nutzung des Eigentums des Nutzers unentgeltlich zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung der Prüfung, Installation und Wartung der Telekommunikationsanschlussleitung und/oder der Telekommunikationsendeinrichtungen, d.h. die Erbringung der erforderlichen Leistung, erforderlich ist. Die Zeit, in der IN aus Gründen, die der IN nicht zu vertreten hat, keinen Zugang zur Anlage am Anschlussort erhält, wird nicht in die Frist für den Anschluss des Telekommunikationsendgeräts und die Aktivierung des Dienstes eingerechnet.
Verfahren zum Aktivieren zusätzlicher Dienste und Ändern von Abonnementpaketen
Artikel 8
(1) Mit der Begründung des Abonnementverhältnisses stehen dem Nutzer bestimmte IN-Dienste durch öffentlich bekannt gegebene Aktivierungsverfahren zur Verfügung. Wenn die Bedingungen für die angeforderte Dienstleistung oder das angeforderte Paket erfüllt sind, stellt IN dem Benutzer eine Bestätigung über die Annahme der Anfrage mit dem Datum der Aktivierung des Dienstes aus.
(2) Am Tag der Aktivierung des Dienstes wird davon ausgegangen, dass eine Änderung oder Ergänzung des Abonnementvertrags in Bezug auf den aktivierten Dienst, die Tarifoption oder das Paket abgeschlossen wurde. IN ist verpflichtet, dem Nutzer eine schriftliche Bestätigung über die Aktivierung der zusätzlichen Dienstleistung zusammen mit den Nutzungsbedingungen derselben und einer Belehrung über das Recht auf Kündigung des Vertrags gemäß Artikel 5 auszustellen oder zu senden. und Art. 21. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder senden Sie eine Bestätigung auf elektronischem Wege, wenn eine schriftliche Bestätigung nicht möglich ist.
Informationen über den Bewerber/Nutzer
Artikel 9
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die für seine Identifizierung und zum Zwecke der Begründung und Erfüllung der Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erforderlichen Daten und/oder Unterlagen in der von IN angeforderten Form gemäß den besonderen Vorschriften zur Verfügung zu stellen.
(2) Daten über das Vertragsverhältnis, auf deren Grundlage die Berechnung und Abrechnung der Dienstleistung einschließlich Verkehrsdaten, erfolgt, werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
• die Erbringung von Telekommunikationsdiensten;
• Abrechnung und Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen;
• Bonitätsprüfungen;
• Beilegung von Beschwerden;
• Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus des Dienstes und/oder des Netzes und Verhinderung von Missbrauch und Betrug.
Der Nutzer erteilt seine Zustimmung zur Verarbeitung der in diesem Absatz genannten Daten, die als wesentlicher Bestandteil der betreffenden Dienstleistung verstanden werden, indem er eine Anfrage stellt, d.h. indem er die betreffende Dienstleistung nutzt. Die Daten des Nutzers können auch auf andere gesetzlich vorgeschriebene Weise verarbeitet werden
bestimmte und zulässige Zwecke.
(3) Zum Zwecke des einfachsten und gewünschten Zugangs zu kostenlosen, individuell gestalteten Werbemitteilungen über die Dienstleistungen und Produkte von IN sowie zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen, d.h. zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug, muss IN mit Zustimmung des Nutzers über bestimmte Daten verfügen (freiwillige Bereitstellung von Daten).
(4) Vorbehaltlich und im Rahmen der Zustimmung des Nutzers ist IN gemäß Absatz 5 dieses Artikels berechtigt:
4.1. die Vertragsdaten aus dem Abonnementvertrag mit dem Nutzer zu folgenden Zwecken zu verwenden: allgemeine Kundenbetreuung (Beratung), Verbesserung des Verkaufs und der Werbung für IN-Dienstleistungen und -Produkte sowie Segmentierung und Marktforschung, mit dem Ziel, neue Produkte zu schaffen
und Service in.
4.2. direkte Werbung für IN-Dienstleistungen und -Produkte durchzuführen, um den Benutzer durch schriftliche Benachrichtigungen, E-Mail, Telefon, Fax, SMS (SMS, MMS), direkten Kontakt durch
autorisierter Vertriebsmitarbeiter.
4.3. die notwendigen Daten zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit vor dem Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit IN zu erheben und zu verarbeiten, d.h. Daten an Dritte zum Zwecke der Eintreibung der Forderungen gegen den Nutzer weiterzugeben, alles zum Zwecke des Schutzes des berechtigten Geschäftsinteresses von IN in Form der Verringerung des Risikos möglicher Schäden, der Verringerung bestehender und künftiger Schulden sowie zum Zwecke des Schutzes der Interessen des Nutzers.
(5) Der Nutzer bestätigt, dass er ausführlich über die Verarbeitung von Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften informiert wurde und mit den in Absatz 4 dieses Artikels genannten Methoden zur Erteilung von Einwilligungen einverstanden ist. Nutzer, die nach dem Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Abonnementverhältnis begründet haben, müssen ihren Willen zur Verarbeitung der in diesem Absatz genannten Daten durch einen Antrag zum Ausdruck bringen, in dem die in Absatz 4 dieses Artikels genannten Einwilligungen erschöpfend aufgeführt sind, oder durch einen anderen Antrag des Nutzers.
(6) Jede gemäß den Absätzen 2 und 4 dieses Artikels erteilte Einwilligung kann jederzeit kostenlos ganz oder teilweise (auch in Bezug auf die gewünschte Art des Erhalts von Werbemitteilungen) widerrufen oder eingeschränkt werden, indem eine schriftliche, persönliche, per E-Mail oder über den Online-Nutzer gestellte Anfrage gestellt wird
Seite.
(7) Der Nutzer hat IN jede Änderung der personenbezogenen Daten aus der Anfrage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt der Änderung, mitzuteilen. Der Nutzer ist allein verantwortlich für alle Schäden, die im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtung entstehen können. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Dienstleistung auf der Grundlage der vorhandenen Daten gültig erbracht wurde.
(8) Mit Zustimmung des Nutzers werden die Informationen über den Nutzer bis auf Widerruf in dem vom Nutzer festgelegten Umfang im öffentlichen Telefonbuch veröffentlicht (die für den Zweck des Verzeichnisses – öffentliche Zugänglichkeit von Informationen über Nutzer – erforderlichen Daten sind Vor- und Nachname, Telefonnummer und Adresse). Nutzer, bei denen es sich um juristische Personen handelt, können keine Einschränkung der Eintragung von Daten verlangen, die für die grundlegende Identifizierung und Kommunikation im öffentlichen Verzeichnis erforderlich sind. Das Verzeichnis wird in einer elektronischen Ausgabe und über den Dienst zur Information über die Nummern des Benutzers herausgegeben. Mit Zustimmung des Nutzers kann im Rahmen der elektronischen Ausgabe eine Rückwärtssuche (Suche nach Telefonnummer) ermöglicht werden.
(9) Dem Nutzer werden Identifikationszeichen (z.B. Benutzername, Passwort) zur Verfügung gestellt, die zur Berechtigung zum Zugang zum IN-Dienst dienen und die er vor unbefugter Nutzung zu schützen verpflichtet ist. Der Benutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinem Identifikationscode durchgeführt werden. Er kann nicht für irgendetwas verantwortlich gemacht werden,
alle Schäden, die dem Benutzer und/oder Dritten durch Verstoß gegen diese Bestimmungen und/oder unsachgemäße Handhabung des Identifikationszeichens des Benutzers und/oder Missbrauch und/oder unbefugte Verwendung eines der Identifikationszeichen des Benutzers entstehen können. Im Falle eines Missbrauchs oder des Verdachts auf eine missbräuchliche Verwendung des Identifikationszeichens erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, dass IN das Recht hat, ihm alle Kosten in Rechnung zu stellen, die unter seinem Identifikationscode entstanden sind, bis zum Zeitpunkt der Meldung des IN. Meldungen über die unbefugte Verwendung des Erkennungszeichens gelten als gültig, wenn sie telefonisch an einem beliebigen Tag von 0 bis 24 Stunden an die Telefonnummer des technischen Kundendienstes IN 098886020 gemeldet werden, mit der obligatorischen Angabe der Informationen, die zur Beurteilung der Richtigkeit der Meldung erforderlich sind.
Preise und Zahlungsbedingungen
Artikel 10
(1) Die Preise für Leistungen, die IN nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung stellt, bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von IN. Die Preise der einzelnen Leistungen sind in der IN-Preisliste sichtbar beschrieben und aufgeführt. IN ist berechtigt, die Preisliste zu ändern, zu veröffentlichen und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Preisliste einschließlich der Nutzungsbedingungen für die IN-Dienste ist an allen autorisierten IN-Verkaufsstellen sowie auf der offiziellen Website von IN erhältlich: isoalnet.hr
(3) Bei dem Preis der Installation handelt es sich um ein einmaliges Entgelt, das für den Anschluss der Telekommunikationsanschlussleitung des Nutzers zu entrichten ist. Der Installationspreis wird im Rahmen der regulären Eingangsrechnung verrechnet. Der Installationspreis wird auf der ersten nachfolgenden IN-Rechnung für die Dienstleistung verrechnet, die Gegenstand der Installation war.
(4) Das Entgelt für den erbrachten IN-Dienst ist monatlich zu entrichten. Der Preis der monatlichen Gebühr für die
Der Dienst hängt von der Art des Zugriffs auf das IN-Netzwerk und dem Benutzerpaket ab. Der Preis des realisierten Verkehrs wird in Abhängigkeit von der Art des Datenverkehrs, der Art der Dienstleistung, der Art des Netzes, der Zone des Landes, mit dem die Verbindung hergestellt wird, und der Zeit, in der die Verbindung hergestellt wird, gemäß der Dauer der angewandten Rechnungseinheit, d.h. der Höhe der realisierten
Datenverkehr/Datenübertragung.
(5) Der Preis eines einzelnen Anrufs für den Nutzer wird pro Sekunde angegeben, gegebenenfalls unter Angabe der angewandten Rechnungseinheit und des Entgelts für die Einrichtung des Anrufs oder der Mindestdauer des Anrufs. Rechnungseinheiten sind Zeitintervalle, in denen der realisierte Umsatz berechnet und verrechnet wird. Das Zeitintervall beträgt in der Regel 1 Sekunde, kann aber je nach individuellem Tarifsystem oder Nutzerpaket auch 15 oder mehr Sekunden betragen. Es werden immer ganze Rechnungseinheiten berechnet und verrechnet, d.h. der Anruf wird als Summe der Rechnungseinheiten für die Dauer des Gesprächs berechnet und berechnet, und die Rechnungseinheit, innerhalb derer der Anruf beendet wurde, wird als gesamte Rechnungseinheit berechnet.
(6) Die Abrechnung der IN-Leistungen erfolgt in der Regel monatlich über eine von IN ausgestellte Rechnung. Die Rechnung wird in Papierform ausgestellt. Den Nutzern kann auch die Möglichkeit geboten werden, Rechnungen in elektronischer Form nach besonderen Regelungen zu erhalten. Das Benutzerkonto wird auf Anfrage in einer für Blinde und Sehbehinderte angepassten Form zur Verfügung gestellt
Personen.
(7) Das monatliche Entgelt für den ersten Monat der erbrachten Dienstleistung wird im Verhältnis zur Anzahl der Tage der Nutzung des Dienstes für jeden Tag bis zum Ende des Monats, in dem der Dienst aktiviert wurde, berechnet. Das Entgelt für die erbrachten Dienstleistungen für den Monat, in dem der Vertrag gekündigt wird, wird im Verhältnis zur Anzahl der Tage der Nutzung des Dienstes bis zum Datum der Vertragsbeendigung berechnet.
(8) IN kann nach vorheriger Ankündigung an den Nutzer nach Maßgabe der geltenden Vorschriften Nutzerpakete, Tarifoptionen und Tarifmodelle einführen, ändern oder aufheben, die Übertragungsgeschwindigkeit und bestimmte Sonderdienste oder die Bedingungen für deren Anwendung ändern oder aufheben. Im Falle einer Änderung, d.h. der Bedingungen für die Erbringung eines bestimmten IN-Dienstes, hat der Nutzer das Recht, den betreffenden IN-Dienst unter diesen geänderten Bedingungen weiter zu nutzen, ohne dass er
für zusätzliche Aktionen des Benutzers. Wenn IN aus irgendeinem Grund bestimmte Benutzerpakete und/oder Tarifoptionen und/oder Tarifmodelle und/oder Übertragungsgeschwindigkeiten nicht mehr anbietet, wird die Nutzung des einzelnen IN-Dienstes weiterhin zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Standardpreisen und -bedingungen von IN oder zu den von IN im Rahmen der Migration des Benutzers zu diesem Zweck festgelegten Preisen und Bedingungen berechnet. Im Falle von Änderungen der Bedingungen und Preise der IN-Dienstleistungen, die für den Nutzer im Vergleich zu den zuvor vereinbarten Bedingungen und Preisen ungünstiger sind, hat der Nutzer das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. der Preise, kostenlos zu kündigen, über die er schriftlich oder elektronisch informiert wird.
(9) Es wird davon ausgegangen, dass der Begünstigte die reguläre Rechnung IN regelmäßig monatlich erhält. Der Nutzer trägt die Kosten des Zahlungsverkehrs, die im Zusammenhang mit der Bezahlung von Rechnungen entstehen können. Für den Fall, dass bestimmte Entgelte in dem Abrechnungszeitraum, in dem sie verwendet wurden, aus betrieblichen und/oder technischen Gründen nicht berechnet werden, behält sich IN das Recht vor, sie in einem der folgenden Abrechnungszeiträume nachträglich zu berechnen.
(10) Werden aufgrund eines Versäumnisses des Nutzers die Identitätsdaten, die Kontonummer, die Referenznummer oder andere Informationen, die für die ordnungsgemäße Erfassung von Zahlungen erforderlich sind, nicht korrekt in das Zahlungsformular eingetragen, haftet IN nicht für die Unmöglichkeit der Erfassung der Zahlung aus den angegebenen Gründen, bis der Nutzer den IN-Nachweis erbringt
über die geleistete Zahlung.
(11) Bei verspäteter Zahlung der Rechnung von IN durch den Nutzer ist IN berechtigt, Verzugszinsen auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zu berechnen.
Eintreibung von Forderungen
Artikel 11
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, den gesamten berechneten Rechnungsbetrag bis zu dem auf dem IN-Konto angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen.
(2) Der Nutzer hat das Recht, die IN-Dienste jederzeit zu kündigen, wobei IN Rechnungen, die vor dem Datum der Beendigung des Dienstes bezahlt wurden, nicht erstattet. Benutzer, die IN-Dienste im Rahmen des Angebots “Keine vertragliche Verpflichtung” nutzen, können den Dienst ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen, während Benutzer, die sich für 12 oder 24 Monate verpflichtet haben, dies unter den in Artikel 20 Absatz 5 des Gesetzes genannten Bedingungen tun. Einzelheiten zur Beilegung von Beschwerden und Streitigkeiten mit Nutzern sind in Artikel 16 bzw. Artikel 22 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.
(3) Zahlt der Nutzer den Rechnungsbetrag nicht bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum, stellt der IN eine schriftliche Mahnung zur Zahlung der Rechnung (im Folgenden: die Mahnung) zu. Die Mahnung enthält eine Warnung, dass IN das Telekommunikationsendgerät des Abonnenten vorübergehend abschaltet, d.h. die Nutzung des Dienstes einschränkt, wenn der Nutzer die Schuld aus der Mahnung nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Mahnung begleicht.
(4) Ein Nutzer, der eine Beschwerde gemäß Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einreicht, ist verpflichtet, bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung einen unbestrittenen Teil des Rechnungsbetrags oder den Durchschnittsbetrag zu zahlen, auf den er im Zeitraum von drei Monaten vor dem Zeitraum, auf den sich die Beschwerde bezieht, belastet wurde.
(5) Wenn der Nutzer die fällige Schuld aus der Mahnung nicht vollständig beglichen und keinen Widerspruch gemäß Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhoben hat, ist IN berechtigt, die Telekommunikationsendgeräte des Abonnenten vorübergehend abzuschalten, d.h. die Nutzung von Diensten gemäß Artikel 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuschränken. Die vorübergehende Abschaltung des Teilnehmer-Telekommunikationsendgeräts, d.h. die Einschränkung der Nutzung von Diensten,
beziehen sich je nach den technischen Möglichkeiten des IN nur auf solche Leistungen, für die der fällige Betrag noch nicht beglichen wurde.
(6) Während der vorübergehenden Abschaltung des Teilnehmer-Telekommunikationsendgeräts, d.h. der Einschränkung der Nutzung von Diensten, müssen dem Nutzer eingehende Anrufe, ausgehende Anrufe bei Notdiensten und eine gebührenfreie Servicenummer für die Nutzer des Betreibers zur Verfügung gestellt werden.
(7) Wenn der Nutzer die Schuld nicht innerhalb der nächsten 30 Tage ab dem Datum des vorübergehenden Ausschlusses, d.h. der Einschränkung der Nutzung der in Absatz 4 dieses Artikels genannten Dienste, mit der in Art. 19. Absatz 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat IN das Recht, die Erbringung von Dienstleistungen dauerhaft auszuschließen oder auszusetzen und den Abonnementvertrag gemäß Artikel 21 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert, dass IN möglicherweise nicht in der Lage ist, die Erbringung der Dienstleistung fortzusetzen, wenn die Gründe für einen dauerhaften Ausschluss nicht mehr bestehen, und hat das Recht, den Antrag auf Wiedereinstellung des dauerhaft ausgeschlossenen Nutzers abzulehnen. Die Reaktivierung eines dauerhaft ausgeschlossenen Nutzers wird gemäß der IN-Preisliste berechnet.
(8) In den in den Absätzen 4. und 5 dieses Artikels haftet IN nicht für Schäden, die dem Nutzer durch den vorübergehenden Ausschluss oder die Einschränkung der Nutzung der Dienste entstehen können.
(9) IN ist berechtigt, mit vorheriger Zustimmung des Nutzers die ihr gegen den Nutzer zustehenden Forderungen an Dritte, z.B. Banken, Inkassounternehmen, nach besonders vereinbarten Bedingungen und ohne Mehrkosten für den Nutzer sowie in einer Art und Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften abzutreten.
Artikel 11a
(1) Auf Wunsch kann dem Nutzer über den Zahlungsdienst SEPA eine Zahlungsart per Lastschrift zur Verfügung gestellt werden. Die SEPA-Lastschrift ist ein nationaler Zahlungsdienst zur Belastung des Kontos des Nutzers für die Zahlung der vertraglich vereinbarten IN-Dienstleistungen, wenn der Zahlungsvorgang von IN (Zahlungsempfänger) über seinen Zahlungsdienstleister (Bank) auf der Grundlage der Zustimmung des Nutzers ausgelöst wird.
(2) IN ermöglicht Nutzern, die sich bereit erklären, Rechnungen für die Inanspruchnahme von Diensten per E-Mail abzugeben, die Nutzung des Lastschriftverfahrens per SEPA-Zahlungsdienst, sofern sie über ein aktives Bankkonto (IBAN) mit verfügbaren Zahlungsmitteln verfügen.
(3) Auf Verlangen des Nutzers wird IN die Einwilligung zur SEPA-Lastschrift per E-Mail, Post oder persönlich in der IN-Filiale für das Lastschriftverfahren per SEPA-Zahlungsdienst abgeben.
(4) Mit der Unterzeichnung der Einwilligung bestätigt der Nutzer, dass sein Konto per SEPA-Lastschrift belastet wird und Rechnungen für die Nutzung der IN-Dienste ausschließlich per E-Mail an den Nutzer zugestellt werden.
(5) IN hat das Recht, den Antrag auf SEPA-Lastschrift abzulehnen, wenn die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
(6) IN hat das Recht, den Abonnementvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses einseitig zu kündigen, wenn sie feststellt, dass die andere Vertragspartei nicht in der Lage sein wird oder nicht die Absicht hat, ihre zukünftigen oder fälligen Schulden für die Nutzung des öffentlichen Kommunikationsdienstes zu begleichen.
(7) Der Lastschriftdienst über den SEPA-Zahlungsdienst kann von jedem neuen oder bestehenden Nutzer von IN-Diensten beantragt werden.
(8) Der Nutzer kann eine Lastschrift über den Zahlungsdienst SEPA elektronisch an die E-Mail-Adresse des Kundensupports podrska@isolanet.hr, über die Nummer 051 500 600 oder auf der Kundenwebsite von IN anfordern.
(9) Der Nutzer kann die Einwilligung nur mit dem IN (Zahlungsempfänger) ändern oder widerrufen.
(10) Im Falle des Widerrufs der im vorstehenden Absatz dieses Artikels genannten Einwilligung erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, die Zahlungsbedingungen für Dienstleistungen gemäß den Bedingungen des Abonnementvertrags zu ändern.
(11) Der Nutzer ist verpflichtet, IN über alle Änderungen in Bezug auf die Daten zu informieren, die er aus der Zustimmung zur Lastschrift über den SEPA-Zahlungsdienst erhalten hat.
(12) Während der Laufzeit der in Absatz 4 dieses Artikels genannten Zustimmung stellt IN dem Nutzer frühestens vierzehn (14) und spätestens einen (1) Kalendertag vor dem Datum der Ausführung der SEPA-Lastschrift eine Rechnung an die vereinbarte E-Mail-Adresse aus, was als vorherige Benachrichtigung des Zahlers gilt. Informationen zu SEPA Direct
Die Gebühren werden dem Benutzer innerhalb des Inhalts der E-Mail-Nachricht zugestellt.
(13) Im Falle einer Ablehnung des SEPA-Lastschriftauftrags wird IN den Nutzer gemäß Artikel 10 des SEPA-Lastschriftgesetzes über die Schuld informieren. Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(14) Im Falle einer Ablehnung des SEPA-Lastschriftauftrags gemäß dem vorstehenden Absatz verpflichtet sich der Nutzer, das Konto durch Zahlung auf das Transaktionskonto oder in bar in der IN-Filiale zu begleichen.
(15) Wenn der Benutzer einen Rabatt aufgrund des Abschlusses einer SEPA-Lastschrift erhalten hat und der Auftrag zur Ausführung einer SEPA-Lastschrift für drei (3) Abrechnungszeiträume in Folge abgelehnt wurde, behält sich IN das Recht vor, den realisierten Rabatt gemäß den Bedingungen des Abonnementvertrags zu stornieren.
(16) Der Nutzer kann bei IN eine Beschwerde über den Betrag einreichen, der für die erbrachten Dienstleistungen gemäß Artikel 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgewendet wird.
Artikel 12
(1) Für die Erbringung der Dienstleistungen IN wird IN:
– dem Benutzer für Dienste, die dies ihrer Natur nach erfordern, einen Abonnementnamen sowie Identifikationscodes und Passwörter (z. B. für die Berechtigung zum Internetzugang) zuzuweisen, die der Benutzer zum Zwecke der Erleichterung des Zugangs zu IN und seinen Diensten verwenden kann;
– Ermöglichen Sie auf Anfrage und schriftlich eine detaillierte Übersicht und einen kostenlosen Ausdruck aller Anrufe und Rechnungen für den Zeitraum des vergangenen Jahres;
– Verbindung ihres elektronischen Kommunikationsnetzes mit anderen elektronischen Kommunikationsnetzen in der Republik Kroatien und im Ausland, um eine indirekte und direkte Kommunikation der Nutzer dieser Netze in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und internationalen Standards und Empfehlungen zu ermöglichen;
– die Kapazitäten seines Telekommunikationssystems entsprechend dem Wachstum der Nutzerzahl zu erweitern;
– den korrekten und ununterbrochenen Betrieb seines Telekommunikationssystems zu gewährleisten;
– Bieten Sie kostenlosen Kundendienst zu IN-Diensten unter der Telefonnummer 051 500 600 an
– je nach Art des IN-Dienstes ein elektronisches Kommunikationsnetz und die für die Nutzung der IN-Dienste erforderliche Ausrüstung bereitzustellen;
– dem Nutzer den entsprechenden Auszug aus der gültigen IN-Preisliste kostenlos und in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen;
– Erfassen Sie automatisch Daten über die erbrachten Dienstleistungen zum Zwecke der Abrechnung und Abrechnung von Dienstleistungen und ermöglichen Sie auf Wunsch des Nutzers, diese Daten durch einen detaillierten Ausdruck der Rechnung in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften einzusehen;
– Ermöglichen Sie Benutzern den Zugriff auf Inhalte über ein TCP/IP-Netzwerk. Die über die IN-Dienste verfügbaren Inhalte sowie Softwarepakete für den Sicherheitsschutz von IN werden, falls sie von den von IN empfohlenen Paketen abweichen, vom Benutzer auf eigenes Risiko verwendet und IN übernimmt keine Verantwortung für deren Inhalt oder Qualität;
– Bei der Aktivierung des Internetzugangsdienstes das Benutzerkonto vor unbefugter Nutzung zu schützen, so dass nur der Benutzer des Dienstes über sein Benutzerkonto Zugang zum Internet hat;
– Spätestens bei der Aktivierung des Dienstes eine schriftliche Anleitung über die Art und Weise und die Maßnahmen zum Schutz vor möglichem Missbrauch und Betrug im öffentlichen Kommunikationsnetz zu übermitteln oder dem Benutzer vorzulegen, deren Erhalt vom Benutzer durch Unterzeichnung des entsprechenden Dokuments bestätigt wird.
2) Wenn IN die Verpflichtung aus den letzten beiden Punkten des Absatzes 1 dieses Artikels erfüllt hat, ist der Benutzer für die Anwendung aller Sicherheits- und sonstigen Maßnahmen verantwortlich, die zum Schutz der Endgeräte, Computerprogramme und Daten des Abonnenten erforderlich sind. IN haftet nicht für die unbefriedigende Qualität der Dienstleistung oder für Schäden, die entstehen könnten, wenn der Benutzer das Endgerät in einer Weise verwendet, die den Anweisungen von IN und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht.
Servicequalität sowie Wartung und Inspektion von Endgeräten
Artikel 13
(1) IN erbringt Dienstleistungen auf einem Qualitätsniveau, das allen geltenden technischen Normen und Vorschriften der Republik Kroatien entspricht.
(2) Das Übertragungsband/die Übertragungsgeschwindigkeit eines einzelnen IN-Dienstes ist das maximale Übertragungsband/die maximale Übertragungsgeschwindigkeit, die sich je nach Netzlast ändern kann.
(3) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert, dass im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten des IN-Systems die Möglichkeit besteht, dass ein bestimmter IN-Dienst nicht jederzeit verfügbar ist. Der Benutzer erklärt sich auch damit einverstanden und akzeptiert, dass es aufgrund des oben Gesagten zu einer Verzögerung beim Senden oder Empfangen von Daten kommen kann, die über das IN-System übertragen werden.
(4) Insbesondere erklärt sich der Nutzer damit einverstanden und akzeptiert, dass es bei der Bereitstellung bestimmter IN-Dienste auf Basis der IP-Technologie (Internet Protocol) zu Abweichungen in der Qualität der Leistungserbringung kommen kann (z.B. Verzögerung beim Senden oder Empfangen von Daten). Für bestimmte IP-basierte Dienste kann IN die Richtigkeit der Standortdaten, von denen aus der Anruf getätigt wurde, nicht garantieren, einschließlich Anrufe an Notrufnummern. Außerdem sind einige IP-basierte IN-Dienste im Falle eines Stromausfalls nicht verfügbar. Die oben genannten Merkmale und Abweichungen bei der Erbringung einzelner IN-Leistungen sind im Leistungsverzeichnis in der IN-Preisliste näher aufgeführt. In den beschriebenen Fällen haftet IN nicht für Schäden, die dem Nutzer oder Dritten entstehen, es sei denn, der Schaden wurde ausschließlich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von IN verursacht.
(5) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Geschwindigkeit des Breitband-Internetzugangs nicht immer gleich ist und dass die tatsächlich bereitgestellte Geschwindigkeit von der vertraglich vereinbarten Zugangsgeschwindigkeit abweichen kann. Einige der Gründe, die zu Abweichungen in der Geschwindigkeit des Breitband-Internetzugangs führen können, sind: unzureichende Qualität der Infrastruktur, in der der Dienst erbracht wird, Überlastung, unzureichende Qualität der lokalen Installation im Bereich des Endbenutzers, Interferenz mit anderen elektrischen Geräten, defekte Netzwerkkarte beim Endbenutzer, unzureichendes Gerät, mit dem der Endbenutzer eine Verbindung zum Internet herstellt usw. Diese Eigenschaften beeinflussen die Geschwindigkeit des Internetzugangs, die der Benutzer möglicherweise Erwarten Sie die meiste Zeit, während Sie auf den Dienst zugreifen. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe eines zertifizierten Tools zur Messung der Breitband-Internetzugangsgeschwindigkeit durchgeführt wird, das von der kroatischen Regulierungsbehörde für Netzindustrie (im Folgenden: HAKOM) www.hakom.hr entwickelt wurde. Der Begriff “Breitband-Internetzugangsgeschwindigkeit” für IN-Breitband-Internetzugangspakete gilt als mindestens 70 % der maximalen (vertraglich vereinbarten und beworbenen) Breitbandzugangsgeschwindigkeit oder der Höchstgeschwindigkeit des zuvor niedrigeren Einzelhandelspakets, je nachdem, was für den Nutzer günstiger ist.
(6) Im Falle einer Beschwerde des Nutzers über die Geschwindigkeit des Breitband-Internetzugangs muss der Endnutzer dem IN die Ergebnisse von mindestens drei (3) Messungen vorlegen, die über einen Zeitraum von fünf (5) aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt wurden, mit der Verpflichtung von maximal einer Messung innerhalb von 24 Stunden, über die der Nutzer auf dem Antragsformular für die Begründung eines Abonnementverhältnisses und während des Streitbeilegungsverfahrens informiert wird. Die Messung erfolgt über ein von HAKOM entwickeltes, zertifiziertes Tool zur Messung von Breitband-Internetzugangsgeschwindigkeiten. Die Messergebnisse stellen im Rahmen des Verfahrens zur Beilegung der Beschwerde des Endnutzers gemäß Artikel 16 einen ausreichenden Nachweis dar. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
(7) Wird dem Nutzer aufgrund einer technischen Störung und/oder einer Minderung der Qualität des Dienstes, die IN zu vertreten hat, der Zugang oder die Nutzung der Dienste von IN verhindert, so hat der Nutzer Anspruch auf eine Minderung des monatlichen Entgelts für die Nutzung des Dienstes im Verhältnis zur Dauer der Störung. Die Reduzierung der monatlichen Gebühr erfolgt auf dem ersten nachfolgenden IN-Konto. Im Falle der Beendigung des Abonnementverhältnisses wird, wenn der Nutzer zuvor den fälligen Betrag des Entgelts gezahlt hat, der Betrag der Ermäßigung an den Nutzer auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt. IN ist nicht verpflichtet, Schäden zu ersetzen, wenn das niedrigere Qualitätsniveau durch höhere Gewalt, defekte Endgeräte des Abonnenten oder deren unsachgemäße oder unbefugte Verwendung, Ausfall der Hausinstallationen des Benutzers und/oder Verlängerung der Arbeiten aufgrund der Beseitigung von Störungen, die durch die Handlungen des Benutzers verursacht wurden, verursacht wurde.
(8) Die von IN dem Nutzer zur Verfügung gestellten Endgeräte sind ausschließliches Eigentum von IN, sofern im Abonnementvertrag nichts anderes bestimmt ist. Während der Laufzeit des Teilnehmerverhältnisses wartet, repariert und ersetzt IN ggf. defekte Endgeräte. Der Nutzer ist verpflichtet, innerhalb von 30 Jahren auf eigene Kosten zu zahlen.
Am Tag nach Beendigung des Abonnementvertrags senden Sie die geleasten Geräte IN in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand an die Adresse der Niederlassung zurück: Isola Networks d.o.o.. Šetalište Sv. Bernardina 6 b , 51 500 Krk.
Die Beschreibung des Teilnehmerendgeräts und die Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung und/oder der Fähigkeiten des Geräts, falls vorhanden, hängen von der jeweiligen vertraglich vereinbarten Dienstleistung ab und sind in den Spezifikationen der einzelnen Dienste aufgeführt.
(9) Der IN unternimmt alle Anstrengungen, um die Integrität und Kontinuität des Netzes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu gewährleisten, und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Endgeräte so bald wie möglich zu prüfen oder zu reparieren. Zu diesem Zweck hat IN das Recht, die Richtigkeit der Endgeräte des Abonnenten per Fernzugriff und am Standort des Nutzers zu überprüfen. Der Nutzer ist verpflichtet, IN freien Zugang zu dem Bereich für die Installation von Endgeräten zu gewähren und den freien Zugang zu den installierten Endgeräten zum Zwecke der regelmäßigen Wartung und Entfernung derselben im Falle der Beendigung des Abonnementverhältnisses zu ermöglichen, mit vorheriger Ankündigung an den Nutzer durch IN.
(10) IN sorgt für den korrekten und ununterbrochenen Betrieb seines Telekommunikationssystems. Zu diesem Zweck wird IN seine Kapazitäten regelmäßig aufrechterhalten und das Funktionieren und die Qualität des Dienstes in Übereinstimmung mit den technischen Normen und Vorschriften sowie den Wartungsplänen für die korrekte und ununterbrochene Nutzung der Dienste überwachen. Um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden, ergreift IN geeignete Maßnahmen, um eine effiziente Nutzung der Netzwerkressourcen zu erreichen.
(11) Der Benutzer verpflichtet sich, das Netzwerkendgerät nicht zu öffnen, zu beschädigen oder in irgendeiner Weise zu verändern und es nicht von dem Verbindungsort zu entfernen, für den es bestimmt ist. Die komplette Wartung und alle Änderungen an den installierten Netzwerkendgeräten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die von IN autorisiert sind,
sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(12) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße oder unbefugte Verwendung oder Missbrauch des Netzwerkendgeräts verursacht werden, die durch mangelnde Sorgfalt oder Vorsatz verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch defekte Installationen, an die das Endgerät angeschlossen ist, durch defekte Endgeräte, die sich im Besitz des Benutzers befinden, oder durch Geräte ohne Zertifikat, die mit dem Endgerät IN verbunden sind, verursacht werden. Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Defekt, jede Beschädigung und jeden Verlust oder Diebstahl von Endgeräten unverzüglich an die Telefonnummer IN 051 500 600 zu melden, mit der obligatorischen Angabe der Informationen, die zur Beurteilung der Richtigkeit der Meldung erforderlich sind.
(13) IN haftet nicht für die unbefriedigende Qualität des IN-Dienstes, wenn der Benutzer nach der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine angemessenen Bedingungen für die Platzierung des Endgeräts, d.h. eine angemessene lokale Installation, bereitstellt.
(14) IN bietet einen kostenlosen Anrufdienst an die einheitliche europäische Notrufnummer (Nummer 112) sowie an andere Rufnummern für den Zugang zu Notdiensten in der Republik Kroatien, einschließlich der kostenlosen Weiterleitung dieser Nummern. In Übereinstimmung mit besonderen Vorschriften stellt der IN der zentralen Behörde, die für die Entgegennahme von Anrufen bei den Rettungsdiensten zuständig ist, Daten über den Ort zur Verfügung, von dem aus der Anruf getätigt wurde.
(15) Im Falle der Beendigung der Erbringung von IN-Diensten und aufgrund der Übertragung auf einen anderen Betreiber erbringt IN die Dienstleistung für den Benutzer bis zum Zeitpunkt der Einrichtung eines neuen Dienstes und des Wechsels zu einem neuen Betreiber. Der Nutzer ist verpflichtet, bei einem Wechsel zu einem neuen Betreiber gemäß Art. 8 dieses Artikels die gemietete Ausrüstung an IN zurückzugeben.
Schutz vor Missbrauch
Artikel 14
(1) Um den Schutz vor Missbrauch und Betrug im öffentlichen Kommunikationsnetz zu gewährleisten, trifft der IN regelmäßig geeignete Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit des Netzes und der über das IN-Netz bereitgestellten Dienste.
(2) IN ist verpflichtet, das übliche Verhalten des Nutzers während der Nutzung der Dienste zu überwachen und ihn vor einem ungewöhnlichen und plötzlichen Anstieg der Kosten für die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu warnen, der auf Missbrauch oder unbefugte Nutzung hinweisen kann. Es folgt eine Warnung an den Nutzer, wenn die Nutzung doppelt so hoch ist wie
die durchschnittliche Nutzung des Dienstes in den letzten drei (3) Monaten oder im Falle des Benutzers, der den Dienst in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten nutzt, das Doppelte des vereinbarten Betrags des monatlichen Mindestverbrauchs oder des durchschnittlichen monatlichen Verbrauchs des IN-Benutzers
innerhalb einer bestimmten Gruppe von Benutzern, je nachdem, was für den Benutzer günstiger ist.
(3) Stellt IN im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des Nutzers, sein bisheriges Zahlungsverhalten und/oder die durchschnittliche Inanspruchnahme von Leistungen und bei einem Verbrauch, der mindestens das Vierfache des durchschnittlichen monatlichen Verbrauchs des Nutzers übersteigt, fest, dass der begründete Verdacht besteht, dass der Nutzer nicht in der Lage sein wird oder nicht will, seine Schulden für die erbrachten Leistungen zu begleichen, so ist IN berechtigt, für die Inanspruchnahme von Leistungen außerhalb des regulären Abrechnungszeitraums eine Rechnung auszustellen. Wenn der Nutzer diese Rechnung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsfrist bezahlt, hat IN das Recht, die Nutzung der Dienstleistungen gemäß Artikel 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorübergehend einzuschränken. Auf der so ausgestellten Rechnung wird der entsprechende
Die in Artikel 16 der Verfassung genannten Bestimmungen über die Einlegung eines Einspruchs finden Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
(4) Ungeachtet des Vorstehenden behält sich IN das Recht vor, nach Benachrichtigung des Nutzers den Zugang zu und die Nutzung bestimmter Dienste vorübergehend einzuschränken sowie sonstige geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch und Betrug zu ergreifen, um die Interessen des Nutzers und von IN und anderen Internetnutzern zu schützen (z.B. Einschränkung der Verfügbarkeit von Anrufen auf risikoreiche Nummern, einschließlich Anrufe zu internationalen Zielen, Beschränkung des Zugangs zum E-Mail-Server auf Nutzer, bei denen der Verdacht besteht, dass B. Vorhandensein von Viren, Einschränkung des ausgehenden Datenverkehrs, um die Auswirkungen von Viren zu begrenzen, Einschränkung im Falle eines Missbrauchs von Internetdiensten durch den Benutzer).
(5) IN ist verpflichtet, auf Verlangen des Nutzers ein kostenloses Verbot bestimmter Arten von ausgehenden Anrufen oder von Anrufen auf bestimmte Rufnummernarten oder Rufnummerngruppen zu ermöglichen. IN wird es den Nutzern auch in Übereinstimmung mit den positiven Bestimmungen ermöglichen, auf deren Antrag und kostenlos ausgehende öffentliche Kommunikationsdienste nach dem monatlichen
die Kosten für diese Dienste (Anrufe) einen vorher gewählten Betrag übersteigen; IN wird die Nutzer regelmäßig schriftlich über alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Sperrung von Anrufen informieren.
(6) IN bietet allen Nutzern die Möglichkeit, den Zugang zu den Inhalten des Diensteanbieters mit einem Sondertarif zu untersagen, der nicht für Kinder bestimmt ist. Der Nutzer kann diese Option jederzeit durch eine schriftliche Anfrage oder per E-Mail an die Adresse podrska@isolanet.hr anfordern oder stornieren
(7) Der Nutzer verpflichtet sich, die IN-Dienste ausschließlich für seinen eigenen Bedarf zu nutzen, und verpflichtet sich, den Dienst oder seine einzelnen Teile nicht zur vorübergehenden oder dauerhaften Nutzung an Dritte weiterzugeben, einschließlich der Netzwerkressourcen, die zum Zwecke der Nutzung des IN-Dienstes zugewiesen wurden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IN.
(8) Der Nutzer ist auch während der Nutzung der IN-Dienste verpflichtet, wenn IN seinen Verpflichtungen in
In Bezug auf den Schutz vor Missbrauch bei der Aktivierung des IN-Dienstes, der in Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, ist er verpflichtet, die von IN bereitgestellten Dienste ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst zu nutzen, und zu diesem Zweck ist er verpflichtet, die verfügbaren Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch und Betrug in Übereinstimmung mit den neuen Anweisungen von IN anzuwenden, die dem Benutzer über die offizielle Website von IN oder auf eine andere geeignete Weise zur Verfügung stehen.
(9) Insbesondere ist es untersagt und ein Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, IN-Dienste zum Zwecke der Veröffentlichung oder Übermittlung von Inhalten und Daten zu nutzen, die gegen die geltenden Vorschriften verstoßen, sowie Inhalte und Daten, die ungenau, unvollständig, beleidigend und/oder irreführend sind oder von denen bekannt ist, dass sie ungenau, unvollständig, beleidigend und/oder irreführend sind, sowie in sonstiger Weise, die das IN-System gefährden könnten. Außerdem ist es verboten, die IN-Dienste in einer Weise und zu Zwecken zu nutzen, die die Rechte anderer Personen verletzen oder verletzen können, und ihre Nutzung in einer Weise und zu Zwecken, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen, wozu unter anderem die sogenannten “In”-Dienste gehören. Versenden von Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterialien ohne Zustimmung des Empfängers, Versenden unerwünschter elektronischer
Nachrichten, das Versenden illegaler oder illegal erworbener Inhalte, die die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzen oder verletzen könnten, sowie der unbefugte Zugriff auf das Benutzerkonto einer anderen Person oder die Ressourcen der Computer anderer Personen, einschließlich des Versuchs des Zugriffs, der Weitergabe des Benutzernamens und/oder anderer Benutzeridentifikationszeichen an unbefugte Dritte und alle anderen Handlungen, die Benutzer daran hindern, Internetzugangsdienste zu nutzen, sowie alle anderen
sonstige Nutzung der IN-Dienste und/oder des IN-Netzes entgegen den geltenden Vorschriften.
(10) Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, den Inhalt, die Qualität und den Wahrheitsgehalt sowie für die Gewährleistung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung aller Informationen, Anwendungen, Daten, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie aller anderen Materialien, die durch die Nutzung der IN-Dienste, insbesondere des Internetzugangs und/oder der E-Mail-Dienste, angeboten und zur Verfügung gestellt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, alle zumutbaren verfügbaren technischen und sonstigen geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine personenbezogenen Daten zu schützen. IN berichtet regelmäßig über seine Website über die Schutzmöglichkeiten, die beobachteten Risiken und die Maßnahmen, die zum Schutz der Privatsphäre und/oder der personenbezogenen Daten des Nutzers erforderlich sind.
(11) Der Nutzer verpflichtet sich, alle geschützten Inhalte (Inhalte, die durch das Urheberrecht und/oder geistige Eigentumsrechte geschützt sind), die über die IN-Dienste, einschließlich der Internetzugangsdienste, verfügbar sind, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu verwenden und sie ohne Zustimmung des Inhabers der betreffenden
Rechte.
(12) IN bietet allen seinen Benutzern Zugang zum Internet ohne Einschränkungen oder Priorisierung des Zugangs. Bei der Nutzung der Dienste, dem Ausführen von Programmen und/oder Anwendungen und dem Verbreiten rechtmäßiger Inhalte kann es zu Einschränkungen oder Unmöglichkeiten kommen, Anwendungen auszuführen, die IN nicht kontrolliert oder deaktivieren kann.
(13) Im Falle von Verstößen gegen die Bestimmungen der Absätze 8 bis 12 dieses Artikels wird IN je nach Art des Verstoßes den Nutzer verwarnen und/oder ihm mit vorheriger Ankündigung vorübergehend die Möglichkeit zur Nutzung der Dienste verweigern. Im Falle eines wiederholten Verstoßes hat IN das Recht, den Vertrag mit dem Nutzer zu kündigen.
(14) IN ist nicht verpflichtet, im Rahmen der Erbringung der IN-Dienste Sicherungskopien der auf den Servern von IN gespeicherten Daten des Nutzers anzufertigen und aufzubewahren, sofern nichts anderes vereinbart ist. IN prüft oder kontrolliert auch nicht die Inhalte, die die Nutzer
auf seine Server hochgeladen werden. IN kann nicht für die unverzügliche Entfernung von Inhalten sorgen, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(15) Der Nutzer haftet in jedem Fall und ist verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die IN oder einem Dritten durch die Verletzung einer der Verpflichtungen des Nutzers, wie in den Absätzen 8 bis 12 dieses Artikels angegeben, gemäß den geltenden Vorschriften über Eingriffe in das Netz von Isola Networks entstehen können
Artikel 15
(1) Der IN haftet nicht für Schäden, die durch die Unterbrechung des Systembetriebs oder die Minderung der Qualität der IN-Dienste entstehen, die sich aus der notwendigen Wartung seines Systems ergeben.
(2) Im Falle einer geplanten Unterbrechung des Betriebs des IN-Netzes für einen Zeitraum von mehr als 2 Stunden wird IN den Nutzer entsprechend informieren.
(3) Wenn dem Endnutzer aufgrund einer technischen Störung und/oder einer Verschlechterung der Dienstqualität im Verantwortungsbereich des Betreibers, die von IN nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung behoben wurde, kein Zugang zu den Diensten oder deren Nutzung gewährt wurde, wird sein Entgelt für den monatlichen oder vierteljährlichen Zugang zum Kommunikationssystem reduziert oder der Nutzer wird auf andere Weise entschädigt, im Verhältnis zur Anzahl der Tage des technischen Ausfalls. IN ist verpflichtet, dem Nutzer die vorgenannte Gebührenermäßigung oder Entschädigung am Tag der Rechnungsstellung anzubieten, und der Nutzer ist verpflichtet, IN innerhalb von sieben (7) Tagen über die Auswahl zu informieren. IN ist verpflichtet, die Auswahl des Nutzers im nächsten monatlichen Abrechnungszeitraum durchzuführen. Dies gilt nicht für den Ausfall der lokalen Installation oder des Ausfalls von Endgeräten, die sich im Besitz des Benutzers befinden (Modem, Router, Computer und/oder andere Geräte) und/oder die Verlängerung der Arbeiten aufgrund der Beseitigung von Störungen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Benutzers verursacht wurden.
(4) IN beseitigt die Störung/Störung an dem an den Nutzer vermieteten Endgerät, d.h. das dem Nutzer zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, innerhalb von fünf (5) Tagen ab dem Datum der Meldung des Mangels/der Störung und informiert den Nutzer innerhalb von maximal drei (3) Tagen nach der Meldung über den Zeitpunkt und die Art der Behebung des Mangels/der Störung. Alle anderen Mängel, die nicht mit dem Endgerät zusammenhängen und in den Verantwortungsbereich von IN fallen, werden von IN innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Datum der Registrierung beseitigt, und innerhalb von maximal drei (3) Tagen nach der Benachrichtigung wird der Benutzer über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Mängelbeseitigung informiert. IN ermöglicht es dem Nutzer, den Status der Mängelmeldung jederzeit telefonisch und/oder elektronisch zu verfolgen. Wenn der IN die Störung/Störung nicht innerhalb der in
In diesem Absatz stehen dem Nutzer die in Artikel 16 genannten Rechte zu. Absätze 14 und 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5) IN haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die aus technischen Störungen bei der Nutzung der IN-Dienste oder aus anderen Gründen resultieren, mit Ausnahme von einfachen Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von IN verursacht wurden, sofern nicht zwingende Vorschriften etwas anderes vorsehen.
(6) IN haftet nicht für Schäden, die durch defekte Teilnehmerendgeräte oder lokale Installation verursacht werden, oder für Schäden, für die sie dem Nutzer verantwortlich ist, sowie für Schäden, die dem Nutzer durch Unfall oder aufgrund von Ereignissen entstehen, die als “höhere Gewalt” gelten (z.B. Wetterkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen, Streiks, Krieg usw.).
(7) Bei der Nutzung von Internetzugangsdiensten verpflichtet sich der Nutzer, die Netzwerkressourcen in einer angemessenen Weise zu nutzen, die zu keiner Zeit zu einer Verschlechterung oder zu Schwierigkeiten beim Betrieb des Systems führt.
(8) Wenn die Art und Weise der Nutzung des IN-Dienstes durch einen einzelnen Benutzer oder eine Gruppe von Benutzern die Qualität der Bereitstellung von IN-Diensten erheblich beeinträchtigt, hat IN das Recht, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Netzwerkressourcen zu ergreifen, worüber der Benutzer darüber informiert wird.
Beschwerdebeilegung und Schadenersatzansprüche
Artikel 16
(1) Der Nutzer hat das Recht, bei IN eine Beschwerde über die Erbringung von Dienstleistungen, eine Beschwerde über den Betrag, mit dem ihm die erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden, eine Beschwerde über die Qualität der erbrachten Dienstleistung, eine Beschwerde über die Verletzung der Bestimmungen des Abonnementvertrags und eine Beschwerde über die Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit dem Schutz des Zugangs zum offenen Internet einzureichen. Alle in diesem Absatz genannten Beschwerden sind per Post an die Adresse der Zweigniederlassung zu richten:
Isola Networks d.o.o.
Šetalište Sv. Bernardina 6B
51500 Krk
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die von der verifizierten E-Mail-Adresse des Benutzers podrska@isolanet.hr wurde, oder von einer E-Mail-Adresse mit einer Kopie der unterzeichneten Beschwerde.
Einwendungen werden erhoben:
a) innerhalb von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung im Falle einer Beschwerde über den Betrag, mit dem dem Benutzer die erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellt wird,
b) innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Erbringung der Dienstleistung im Falle einer Beschwerde über die Qualität der erbrachten Dienstleistung,
c) In allen anderen Fällen von St. 1 dieses Artikels: innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag, an dem sie von der Handlung oder Unterlassung des IN Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch
innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Verstoßes gegen die Bestimmungen des Abonnementvertrags.
(2) Die Beschwerdestelle führt zunächst das Verfahren zur Feststellung der Beschwerdegründe durch. Der Beschwerdedienst entscheidet über die Begründetheit der Beschwerde und informiert den Benutzer schriftlich (einschließlich elektronischer Nachrichten, unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für elektronische Signaturen) innerhalb von maximal 15 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde oder innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde im Falle von Beschwerden über Dienstleistungen mit einem Sondertarif. Neben einer detaillierten Erläuterung der Gründe für die Ablehnung oder Annahme der Beschwerde muss die schriftliche Antwort auch eine Belehrung über das Recht des Nutzers enthalten, innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreichen einer Beschwerde (Beschwerde) beim zuständigen Ausschuss eine Beschwerde (Beschwerde) einzureichen.
der Tag des Eingangs der Antwort auf die Beschwerde.
(3) Der Nutzer hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Entscheidung schriftlich Beschwerde bei der Kommission zur Beilegung der Beschwerden des Nutzers gegen die erstinstanzliche Entscheidung aufgrund der Beschwerde einzulegen. Die Kommission antwortet dem Nutzer innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde schriftlich. eine schriftliche Antwort mit einer ausführlichen Begründung der Gründe für die Ablehnung,
d.h. die Annahme der Beschwerde, muss auch eine Belehrung über das Recht des Nutzers enthalten, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Entscheidung der IN-Kommission einen Antrag auf Streitbeilegung bei HAKOM zu stellen.
(4) Im Falle der Stellung eines in Absatz 3 genannten Antrags auf Streitbeilegung ist IN verpflichtet, das Verfahren bis zur Beendigung des Streits vor HAKOM auszusetzen. Die Verjährungsfrist des streitgegenständlichen Anspruchs läuft während der Beilegung des Rechtsstreits vor HAKOM nicht zu laufen. Im Falle einer Entscheidung oder Meinung über die Unbegründetheit der Beschwerde des Nutzers kann IN den strittigen Betrag durch eine Mahnung gemäß den geltenden Vorschriften geltend machen.
(5) Der Nutzer ist nicht verpflichtet, den strittigen Rechnungsbetrag zu zahlen, wenn während des Zeitraums, auf den sich seine Beschwerde bezieht, eine technische Störung oder eine andere Fehlfunktion, Betrug oder Missbrauch aufgetreten ist, bei der aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde festgestellt wurde, dass sie einen erhöhten Rechnungsbetrag verursacht hat. Wenn die Rechnung bereits vollständig bezahlt wurde, wird dem Benutzer der berechnete Betrag zurückerstattet oder die Rechnung für den ersten Folgezeitraum wird um diesen Betrag gekürzt.
(6) Ein Nutzer, der Widerspruch gegen den Betrag erhoben hat, mit dem ihm die in Abs. 1 dieses Artikels zahlt bis zur Erledigung der Beschwerde einen unbestrittenen Teil des Rechnungsbetrags für die erbrachten Dienstleistungen oder den durchschnittlichen Betrag, der ihr in den drei Monaten vor dem Monat, auf den sich die Beschwerde bezieht, in Rechnung gestellt wurde. Im Falle der Nichtzahlung eines solchen Betrags ist IN berechtigt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu handeln. Ein Nutzer, der ein IN-Konto in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren bestreitet und alle nachfolgenden unbestrittenen Rechnungen ordnungsgemäß weiter begleicht, wird von IN bis zum Ende des genannten gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens nicht von der Erbringung der Dienstleistung suspendiert.
(7) Die Nutzung von Diensten, die von einem anderen Betreiber öffentlicher Kommunikationsdienste, einschließlich eines Anbieters eines Dienstes mit Sondertarif, erbracht werden, unterliegt den Geschäftsbedingungen dieses Betreibers. Unabhängig davon löst IN die Beschwerden des Nutzers über Dienstleistungen mit einem Sondertarif nach Durchführung entsprechender administrativer und technischer Überprüfungen aller Komponenten der Erbringung dieser Dienstleistungen.
(8) IN informiert den Nutzer durch die Rechnung über die erbrachten Dienstleistungen und auf andere geeignete Weise über die Bedingungen für die Einreichung einer Beschwerde gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere über die Fristen und die Art und Weise der Einreichung der Beschwerde, den Namen und den Sitz und
Telefon- und Faxnummern des zuständigen IN-Dienstes für die Bearbeitung von Beschwerden.
(9) Der Nutzer bestätigt, dass er informiert wurde und erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Verbesserung der Qualität der Arbeit des IN-Kundendienstes und der Klärung möglicher Beschwerden des Nutzers über die Arbeit der Mitarbeiter des IN-Kundendienstes sowie zu Sicherheitszwecken (Schutz der Mitarbeiter von IN und Eigentum und Schutz der Öffentlichkeit/der allgemeinen Sicherheit) Telefonanrufe von Mitarbeitern von IN und
Der Nutzer kann unter Ergreifung von Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und internen Rechtsakten von IN, über die der Nutzer in der Ankündigungsnachricht informiert wird, beim Anruf des Kundendienstes erfasst und weiterverarbeitet werden. Das aufgenommene Material wird unmittelbar nach Erfüllung des Aufnahmezwecks unwiderruflich vernichtet.
(10) Im Falle einer Reklamation des Nutzers gegen die Rechnung ist IN verpflichtet, zusätzlich zu den für den Rechnungsdruck vorgeschriebenen Daten einen detaillierten Ausdruck der IP-Adressen anzuzeigen, von denen aus der Zugriff vom Konto des Nutzers erfolgt ist, sowie im Falle der Abrechnung des Datenverkehrs einen Ausdruck der Dauer und des Zeitpunkts des Zugriffs auf den aufgezeichneten Datenverkehr.
(11) Wenn festgestellt wird, dass IN gegen die Bestimmungen des Abonnementvertrags verstoßen oder die Erbringung der Dienstleistung ungerechtfertigt ausgesetzt hat, hat der Benutzer, der eine Beschwerde gemäß Absatz 1 dieses Artikels aufgrund eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Abonnementvertrags oder eines Einwands gegen die ungerechtfertigte Aussetzung der Erbringung der Dienstleistung eingereicht hat, das Recht, den Abonnementvertrag kostenlos zu kündigen und das Recht auf Rückerstattung aller zu Unrecht berechneten Geldbeträge.
(12) Ein Benutzer, der einen Antrag auf Nummernmitnahme in das IN-Netz gestellt hat, hat das Recht, einen besonderen schriftlichen Antrag auf Zahlung einer Entschädigung für einen vorzeitigen Wechsel des Betreibers zu stellen. Der Nutzer hat Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung für ungerechtfertigte Verzögerung oder Verzögerung bei der Rufnummernübertragbarkeit, unerwünschte Rufnummernmitnahme und Unfähigkeit, den Dienst zu nutzen oder zu realisieren. Die Gebühr für einen vorzeitigen Betreiberwechsel beträgt EUR 30,00 pro Tag für jeden begonnenen Rufnummernportierung, maximal jedoch für 15 Tage. Der Nutzer hat Anspruch auf ein Entgelt für maximal 10 Nummern pro Antrag auf Betreiberwechsel. Die Daten, die für die Erfassung einer vorzeitigen Rufnummernmitnahme relevant sind, werden in den Systemen von HAKOM gespeichert und basieren auf Daten über die Möglichkeit der Nutzung des Dienstes auf der portierten Rufnummer. Der Nutzer akzeptiert die Möglichkeit, dass sich das in der Rufnummernmitnahmeanfrage eingegebene Datum der Rufnummernmitnahme nachträglich verschieben kann, worüber der Nutzer rechtzeitig informiert wird. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach der Rufnummernportierung oder nach Ablauf des Zeitrahmens für die Rufnummernmitnahme zu stellen, wenn die Rufnummernmitnahme noch nicht durchgeführt wurde. Im Antrag ist es notwendig, die Anzahl oder die Nummern anzugeben, für die die Gebühr verlangt wird, und die Nummer des Girokontos, auf das die Zahlung der Gebühr erfolgen kann, oder andere geeignete Informationen für die Nutzer der juristischen Person. Nach Überprüfung aller relevanten Tatsachen wird IN den Nutzer innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs des Antrags den Nutzer innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs des Antrags über den genehmigten Betrag und die Art der Auszahlung der Entschädigung informieren und die Zahlung der Entschädigung innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags vornehmen. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass IN nicht für die Zahlung des Entgelts verantwortlich ist, dass keine vorzeitige Nummernportierung stattgefunden hat, dass die Nummernportierung nicht aufgrund einer Verzögerung storniert wurde, dass der Benutzer bereits von seinem Recht auf Entschädigung für die Verzögerung bei der Einrichtung eines Dienstes im Festnetz Gebrauch gemacht hat oder dass der Antrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht wurde, wird der Antrag abgelehnt, worüber der Benutzer innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang des Antrags informiert wird. Wenn IN feststellt, dass es zu einer vorzeitigen Portierung einer Nummer oder einer Verzögerung bei der Rufnummernportierung gekommen ist und IN dafür nicht verantwortlich ist, leitet IN die Anfrage des Nutzers an einen anderen Betreiber weiter, der verpflichtet ist, die weitere Verwaltung des Verfahrens zu übernehmen, worüber sie den Nutzer informiert. Für den Fall, dass ein anderer Betreiber einen Antrag auf Zahlung einer Entschädigung an IN weitergeleitet hat, der alle erforderlichen Informationen enthält, prüft IN die Bedingungen für die Zahlung der Entschädigung und antwortet dem Benutzer innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Antrags des anderen Betreibers, ob der Antrag abgelehnt wurde oder ob die Zahlung der Entschädigung genehmigt wurde und auf welche Weise. Wenn die Zahlung der Entschädigung genehmigt wird, erfolgt sie spätestens 30 Tage nach dem Datum der Einreichung des Antrags beim anderen Betreiber. Für den Fall, dass der Antrag auf Zahlung einer Entschädigung abgelehnt wird, kann der Benutzer eine Anzeige beim HAKOM-Inspektor erstatten.
(13) Ein Benutzer des IN-Netzes, der eine Anfrage für Dienstleistungen gestellt hat, hat das Recht, schriftlich oder elektronisch (in der Regel von einer verifizierten E-Mail-Adresse oder von einer E-Mail-Adresse mit einer Kopie der unterzeichneten Anfrage) einen besonderen Antrag auf Zahlung einer Entschädigung für die Verzögerung bei der Einrichtung eines Dienstes im Festnetz zu stellen, einschließlich späterer Anträge auf die Bereitstellung eines bestimmten IN-Dienstes oder auf die Änderung des Teilnehmervertrags oder die Verlegung des Teilnehmeranschlusses oder auf die Unterbrechung des Dienstes für einen längeren Zeitraum ab einem Tag, der sich aus einem Wechsel des Betreibers ergibt. Der Benutzer hat Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, wenn er die Anfrage aufgrund der Überschreitung der Frist für die Einrichtung des Dienstes storniert hat, sowie im Falle einer Verzögerung bei der Durchführung der Verlegung des Teilnehmeranschlusses. Die Gebühr beträgt EUR 30,00 pro Tag für jeden Tag der Verspätung. Die Höhe der Gebühr wird für eine Verzögerung von maximal 15 Tagen bei der Durchführung der Dienstleistung berechnet. Der Antrag auf Zahlung einer Entschädigung wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Erbringung der Dienstleistung oder der Einreichung des Antrags auf Beendigung gemäß Artikel 21 gestellt. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Antrag ist es notwendig, die Anzahl oder Nummern oder Dienstleistungen anzugeben, für die die Gebühr verlangt wird, das Datum der Einreichung des Antrags oder der Einheitlichen Erklärung und die Nummer des Girokontos, auf das die Zahlung der Gebühr erfolgen kann, oder andere geeignete Informationen für die Nutzer der juristischen Person.
Nach Überprüfung aller relevanten Tatsachen, wenn die Zahlungsbedingungen erfüllt sind
Entschädigung, IN wird den Benutzer innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs des Antrags über den genehmigten Betrag und die Art der Zahlung der Entschädigung informieren und die Zahlung der Entschädigung innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags vornehmen. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass es keine Verzögerung bei der Einrichtung des Dienstes gab, dass die Realisierung aufgrund der Verzögerung nicht storniert wurde, dass der Benutzer der Verlängerung der Frist für die Einrichtung des Dienstes schriftlich zugestimmt hat, dass die Frist für die Durchführung des Dienstes aufgrund der in Artikel 4 genannten Umstände nicht abgelaufen ist, dass der Benutzer bereits das Recht auf Entschädigung für die vorzeitige Nummernmitnahme ausgeübt hat, Wenn der Benutzer darüber informiert wurde, dass es nicht möglich ist, die Dienstleistung innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu realisieren, oder dass die Anfrage nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht wurde, wird die Anfrage abgelehnt, worüber der Benutzer innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Anfrage informiert wird. Wenn der Nutzer gleichzeitig eine Entschädigung für die vorzeitige Rufnummernportierung und eine Entschädigung für die verspätete Einrichtung der Dienstleistung beantragt und ausübt, wird IN keine Entschädigung für die verspätete Einrichtung der Dienstleistung gewähren.
(14) Für den Fall, dass der AN den Mangel/die Störung nicht innerhalb der in Art. 15. Absatz 4 hat der Nutzer das Recht, den Vertrag ohne Zahlung einer Gebühr für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zu kündigen, es sei denn, die Verzögerung bei der Beseitigung des Mangels ist auf sein Verschulden oder höhere Gewalt oder das Verhalten eines Dritten zurückzuführen, der den Zugang zur Infrastruktur und/oder zum Netz zum Zwecke der Beseitigung des Mangels verhindert hat, und IN hat zuvor rechtzeitig alle erforderlichen Schritte unternommen
Maßnahmen zum Zwecke des Zugriffs auf die Infrastruktur und/oder das Netz.
(15) Wenn der Nutzer keinen Antrag auf Beendigung des in Absatz 14 genannten Vertrags stellt. dieses Artikels hat der Benutzer aufgrund der Verzögerung bei der Beseitigung des Mangels/Eingriffs das Recht, eine Beschwerde schriftlich oder elektronisch (in der Regel von einer verifizierten E-Mail-Adresse oder von einer beliebigen E-Mail-Adresse mit einer Kopie des unterzeichneten Antrags) und einen Antrag auf Zahlung einer Entschädigung für die Verzögerung bei der Behebung des Mangels/der Störung einzureichen. Die Gebühr beträgt EUR 30,00 für jeden Tag des Verzuges nach Ablauf der Frist zur Mängelbeseitigung, längstens jedoch für fünfzehn Tage des Verzuges. Antrag auf Zahlung einer Entschädigung
Sie ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist zur Beseitigung des Mangels/Störungs einzureichen. In dem Antrag ist es notwendig, die Anzahl oder Anzahl der Dienstleistungen anzugeben, für die eine Entschädigung verlangt wird, das Datum der Meldung des Mangels und die Nummer des Girokontos, auf das die Zahlung der Entschädigung erfolgen kann, oder andere
geeignete Daten für Nutzer von juristischen Personen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Verzug bei der Mängelbeseitigung durch sein Verschulden oder höhere Gewalt oder das Verhalten eines Dritten verursacht wurde, der den Zugang zur Infrastruktur und/oder zum Netz zum Zwecke der Mängelbeseitigung verhindert hat, und IN zuvor rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zum Zwecke des Zugangs zur Infrastruktur und/oder zum Netz ergriffen hat. Um Zweifel auszuräumen, ist der Nutzer, der die Zahlung einer Entschädigung wegen der Verzögerung bei der Beseitigung des Mangels/der Störung verlangt hat, nicht berechtigt, die Kündigung des Vertrags zu verlangen, ohne eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung des Vertrags auf der gleichen Grundlage zu zahlen. Übertragung des Abonnementverhältnisses
Artikel 17
(1) Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus seinem Abonnementverhältnis mit IN unentgeltlich auf eine dritte natürliche oder juristische Person übertragen, wenn diese Person als neuer Nutzer weiterhin elektronische Kommunikationsdienste über denselben Netzanschlusspunkt und dieselbe Teilnehmernummer in Anspruch nimmt. In anderen Fällen der Weitergabe ist die schriftliche Zustimmung von IN und des Dritten erforderlich. IN kann die Übertragung des Abonnementverhältnisses ablehnen, wenn
unbezahlte, überfällige und unbestrittene Schulden.
(2) Im Falle der Übertragung des Abonnementverhältnisses gehen die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Abonnementvertrag über, für die die Zustimmung aller drei Parteien vorliegt, was im Antrag auf Übertragung des Abonnementverhältnisses geregelt wird.
(3) Das Abonnementverhältnis wird zu dem Zeitpunkt, zu dem IN den Antrag des neuen Nutzers annimmt, spätestens jedoch drei (3) Werktage nach Eingang des vollständigen Antrags auf den neuen Nutzer übertragen. Der neue Nutzer ist für die Zahlung der in Anspruch genommenen Dienste und Gebühren ab dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem IN den Dienst aktiviert.
(4) Im Falle des Todes des Nutzers wird IN auf Verlangen seiner Erben oder Mitglieder des Familienhaushalts den Namen im Titel des Nutzers ändern und das Abonnementverhältnis übertragen, andernfalls erlischt der Abonnementvertrag mit dem Tod des Nutzers. Der/die Erbe ist verpflichtet, IN über den Tod des Nutzers zu informieren. Die Kosten, die nach dem Tod des Nutzers bis zum Zeitpunkt der Benachrichtigung über den Tod des Nutzers anfallen, gehen zu Lasten des/der Erben/Erben oder der Person, die den IN-Dienst weiterhin nutzt.
(5) Im Falle der Vermietung von Wohn- oder Geschäftsräumen kann der Nutzer, der Vermieter ist, bestimmte seiner Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag vorübergehend auf den Mieter übertragen, und zwar im gegenseitigen Einvernehmen,
Eine Kopie, die in geliefert werden soll. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung kann der Mieter ein temporärer Nutzer werden. Mit der Beendigung der Gültigkeit des Vertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter werden die Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag automatisch auf den Vermieter zurückübertragen. Der Nutzer ist verpflichtet, IN innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Vertrags zwischen dem Vermieter und dem Mieter über das Datum des Ablaufs des Vertrags zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu informieren.
(6) Das Recht zur Kündigung des Abonnementverhältnisses sowie die ausschließlich dem Nutzer zustehenden Rechte und Pflichten werden nicht auf den temporären Nutzer übertragen. Um Zweifel auszuräumen, bleibt der Benutzer für die bis zum Zeitpunkt der Übertragung eingegangenen Verpflichtungen verantwortlich, und der temporäre Benutzer wird für die Verpflichtungen verantwortlich, die sich ab dem Zeitpunkt der Übertragung ergeben. Verlagerung von Teilnehmerendeinrichtungen
Artikel 18
(1) Der Nutzer kann die Verlegung seines Teilnehmerendgeräts an einen anderen Anschlussort (Verlegung) schriftlich verlangen. IN lehnt den Antrag auf Verlegung des Teilnehmerendgeräts ab, der vom temporären Benutzer eingereicht wird.
(2) Auf der Grundlage des Antrags des Nutzers wird IN diesen spätestens 30 Tage nach Unterzeichnung des Antrags umziehen, wenn alle technischen und formalen Voraussetzungen für einen Umzug erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem:
– Verfügbarkeit und ausreichende Qualität der Telefonpaare am neuen Standort
– das Vorhandensein einer IN-Infrastruktur im gewünschten Bereich usw.
(3) Im Falle einer Verzögerung bei der Verlagerung des Dienstes an einen anderen Ort hat der Nutzer Anspruch auf Entschädigung für die Verzögerung in der in Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Weise.
(4) In Ermangelung technischer Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an einem anderen Ort ist der Nutzer bei Beendigung des Abonnementvertrags vor Ablauf der zwingenden Vertragsdauer nur gegen Vorlage geeigneter Unterlagen, aus denen die Änderung des Standorts des Nutzers hervorgeht, von der Gebühr befreit.
(5) Für den Umzug des Teilnehmerendgeräts ist IN berechtigt, dem Nutzer ein Entgelt zu berechnen, das sich nach der jeweils gültigen IN-Preisliste richtet.
Vorübergehende Abschaltung
Artikel 19
(1) IN kann die Nutzung von Diensten vorübergehend einschränken und/oder das Teilnehmerendgerät vorübergehend vom IN-Netz trennen:
– wenn IN während der Gültigkeit des Abonnementvertrags feststellt, dass Gründe für die Ablehnung des Antrags auf Begründung eines Abonnementvertrags gemäß Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen;
– wenn er den fälligen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Mahnung gemäß Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezahlt, sofern der Benutzer keine Beschwerde gemäß Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingereicht hat;
– wenn IN das Vorliegen von Gründen für die vorübergehende Abschaltung des Teilnehmerendgeräts, d.h. die Einschränkung der Nutzung von Diensten auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, feststellt, eine Entscheidung des zuständigen Gerichts und/oder der zuständigen Behörde oder eine anwendbare Verordnung;
– Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von Artikel 13, Absätze 8 bis 12 des Gesetzes. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
(2) Während der vorübergehenden Unterbrechung des Endgeräts des Teilnehmers und vor Beendigung des Teilnehmerverhältnisses werden dem Nutzer eingehende und ausgehende Anrufe bei Notdiensten sowie die gebührenfreie Nummer des Kundendienstes zur Verfügung gestellt. Dies gilt nicht im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung aufgrund des Missbrauchs des Anrufs auf die Nummer
112, in diesem Fall gilt das durch Sonderverordnungen vorgeschriebene Verfahren des vorübergehenden Ausschlusses.
(3) Nach Wegfall der Gründe für die vorübergehende Einschränkung/den Ausschluss wird IN die Nutzung der Dienste wieder ermöglichen. Die Wiederaufnahme des vorübergehend ausgeschlossenen Nutzers aufgrund der unbezahlten fälligen unbestrittenen Schuld erfolgt nach Vorlage des Nachweises über den Wegfall des Grundes für den vorübergehenden Ausschluss am selben Werktag wie der Nachweis
abgegeben. In jedem Fall hat die Reaktivierung eines solchen vorübergehend ausgeschlossenen Nutzers innerhalb von zwei Werktagen ab dem Datum der Zahlung der fälligen unbestrittenen Schuld zu erfolgen. Im Falle einer vorübergehenden Einschränkung/eines Ausschlusses aus den in Artikel 13 Abs. 8. bis 12. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt die Wiederaufnahme nach Überprüfung der Wegfall der Gründe für die vorübergehende Einschränkung/den Ausschluss durch den zuständigen IN-Dienst. Die Reaktivierung eines vorübergehend ausgeschlossenen Nutzers wird gemäß der IN-Preisliste berechnet.
(4) Auf Verlangen des Nutzers wird IN den Telekommunikationsanschluss des Nutzers für die Dauer von bis zu drei Monaten im Kalenderjahr vorübergehend vom IN-Netz trennen. Während der vorübergehenden Unterbrechung wird keine monatliche Zugangsgebühr erhoben und der Zeitraum der obligatorischen Vertragslaufzeit läuft nicht ab. Unabhängig davon kann IN auch einen längeren Zeitraum der vorübergehenden Unterbrechung festlegen, der in der Preisliste der IN Internet Services angegeben wird. Der vorübergehende Ausschluss auf Antrag erfolgt innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Datum des Eingangs des Antrags beim Nutzer.
(5) Der Nutzer kann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab der Reaktivierung des Dienstes, der zuvor auf Antrag des Nutzers vorübergehend abgeschaltet wurde, eine vorübergehende Unterbrechung verlangen. Die Reaktivierung eines vorübergehend getrennten Nutzers wird gemäß der Preisliste IN berechnet.
(6) Im Falle eines vorübergehenden Ausschlusses oder einer Einschränkung der Nutzung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Dienste hat der Nutzer keinen Anspruch auf Ersatz eines Schadens, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von IN zurückzuführen.
(7) Im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung einer Teilnehmerleitung, die gemäß Artikel 16 Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorübergehend an den Mieter übertragen wurde, wird eine Mitteilung über die vorübergehende Trennung auch an den Eigentümer der Wohn- oder Geschäftsräume an die vom Mieter im Antrag auf vorübergehende Übertragung angegebene Adresse gesendet. Für den Fall, dass die Bedingungen für die dauerhafte Trennung des temporären Benutzers erfüllt sind, wird IN den Benutzer nicht dauerhaft trennen, sondern die Teilnehmerleitung an den Vermieter zurückgeben und den Vermieter benachrichtigen.
Laufzeit des Abonnementvertrags und Rufnummernmitnahme
Artikel 20
(1) Ein Abonnementvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Ein Abonnementvertrag kann mit einer bestimmten Dauer zwingender Vertragslaufzeit abgeschlossen werden, die im Antrag auf Begründung eines Abonnementverhältnisses angegeben ist und 2 Jahre nicht überschreiten darf.
(3) Der Nutzer kann den Abonnementvertrag durch schriftliche Mitteilung an IN kündigen. Der Abonnementvertrag wird innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Tag gekündigt, an dem der Kündigungsantrag eingegangen ist. Der Benutzer kann auch den Tag vorbestimmen
Kündigung des Abonnementvertrages, sofern der Abonnent bei Abschluss des Abonnementvertrages mindestens zwölf Werktage vor dem gewünschten Zeitpunkt der Beendigung des Abonnementvertrages schriftlich oder auf Verlangen dazu aufgefordert wird.
(4) Die Rechtsfolgen der Kündigung des Vertrages nach Absatz 3 dieses Artikels treten mit Ablauf der Frist von fünf (5) Werktagen ein.
(5) Wird der Abonnementvertrag für einen bestimmten Zeitraum der zwingenden Vertragsdauer gemäß Absatz 2 dieses Artikels abgeschlossen und der Nutzer kündigt den Vertrag während des Zeitraums der zwingenden Vertragsdauer einseitig, oder wird der Abonnementvertrag vor Ablauf des Zeitraums der zwingenden Vertragsdauer aufgrund eines Verschuldens des Nutzers gekündigt, so ist der Nutzer verpflichtet, für den Rest des Zeitraums der zwingenden Vertragsdauer monatliche Gebühren zu zahlen, oder eine Gebühr in Höhe eines Rabatts auf erhaltene Produkte und Dienstleistungen, wenn die Zahlung und für den Nutzer günstigere Gebühren gemäß der IN-Preisliste, die durch die besonderen Bedingungen jedes Tarifmodells und/oder -pakets oder in der IN-Preisliste der Dienstleistungen genauer festgelegt werden.
(6) Für den Fall, dass der Nutzer nach dem akzeptierten Antrag auf Abschluss des Abonnementvertrags durch IN und vor der Installation/Aktivierung des vertraglich vereinbarten Dienstes den Abonnementvertrag kündigt, ist der Nutzer verpflichtet, IN alle im Zusammenhang mit dem Ein- oder Ausbau von Telekommunikationsendeinrichtungen entstandenen Kosten zu erstatten, jedoch nicht mehr als die Höhe der Installations- oder Aktivierungsgebühr gemäß der gültigen Preisliste
IN.
(7) Kündigt der Nutzer den Abonnementvertrag, um ein Abonnementverhältnis mit einem anderen Betreiber zu begründen, ist es erforderlich, dass der Nutzer die Unterlagen bei dem anderen Betreiber ausfüllt und damit das Übergangsverfahren einleitet. IN ermöglicht es dem Nutzer, in der Art und Weise und innerhalb der Fristen, die in den geltenden Vorschriften vorgeschrieben sind, zu einem neuen Betreiber zu wechseln.
(8) Der Nutzer bleibt verpflichtet, für die genutzten IN-Dienste für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme in das Netz des Rufnummernempfängers zu zahlen, was das Verfahren der Rufnummernmitnahme nicht berührt, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene Vertragspflicht.
(9) Bei Beendigung des Abonnementverhältnisses ist IN verpflichtet, den Nutzer schriftlich darüber zu informieren, wann er den Ausschluss aller erlangten Identifikationszeichen (Benutzerkonten) verlangen muss, d.h. dass er, wenn er es wünscht und eine technische Möglichkeit besteht, seine Benutzerkonten behalten darf, für die er bereit ist, zukünftige Kosten zu tragen.
(10) Dem Nutzer ist bekannt, dass IN nach Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Abonnementvertrags einem neuen Nutzer eine Telefonnummer zuweisen kann, wenn der Nutzer diese nicht an einen neuen Betreiber übertragen hat. Außerdem kann nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Monaten ab Beendigung des Abonnementvertrags einem neuen Benutzer eine E-Mail-Adresse zugewiesen werden.
(11) Der Nutzer ist sich bewusst und akzeptiert, dass die über IN zum Zwecke der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes zugewiesenen Netzwerkressourcen bei Beendigung des Abonnementvertrags je nach Art der Ressourcen an die Regulierungsbehörden, die sie zugewiesen haben, und zwar innerhalb der Frist und in der Weise, die in den Regeln dieser Organe festgelegt sind, zurückgegeben werden.
Kündigung des Abonnementvertrags
Artikel 21
(1) Ein Abonnementvertrag kann aus folgenden Gründen gekündigt werden:
– wenn IN später feststellt, dass es einen anderen Grund für die Ablehnung des Antrags auf Begründung eines Teilnehmerverhältnisses gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt und infolgedessen das Teilnehmerendgerät vorübergehend vom IN-Netz trennt, und diese Gründe nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der vorübergehenden Trennung beseitigt werden;
– wenn der Benutzer die fällige und unbestrittene Schuld nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der vorübergehenden Trennung des Teilnehmerendgeräts vom IN-Netz gemäß Artikel 11 Absatz 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begleicht;
– wenn IN feststellt, dass das elektronische Kommunikationsgerät ohne Genehmigung mit dem IN-Netz verbunden ist oder dass das IN-Netz auf andere Weise vom Benutzer und/oder einem Dritten missbraucht wurde; wenn IN im Falle von IN-Diensten, die ausschließlich nach dem Verbrauch von Netzwerkressourcen berechnet werden, feststellt, dass der Benutzer den IN-Dienst für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nicht nutzt, mit vorheriger Ankündigung an den Benutzer;
– wenn aus den in Artikel 14 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründen das Teilnehmerendgerät vorübergehend vom IN-Netz getrennt wird und der Benutzer die fällige IN-Forderung und die unbestrittene Schuld nicht innerhalb von weiteren 30 Tagen bezahlt oder auf Verlangen von IN keine angemessene Zahlungssicherheit leistet;
– wenn aus den in Artikel 14 Absätze 8 bis 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründen die Nutzung von Internetzugangsdiensten vorübergehend eingeschränkt wird und diese Gründe nicht innerhalb von 30 Tagen nach der vorübergehenden Einschränkung der Nutzung der Dienste behoben werden;
– wenn IN nachträglich feststellt, dass die Adresse des Nutzers für die Zustellung von Rechnungen und Benachrichtigungen an IN auf dem Gebiet der Republik Kroatien unbekannt ist;
– wenn IN, d.h. die zuständige Behörde, feststellt, dass der Benutzer böswillige oder belästigende Anrufe an andere Nutzer von elektronischen Kommunikationsdiensten in der Republik Kroatien oder an IN-Mitarbeiter tätigt, die in IN Verkaufs- oder Kundensupportaktivitäten ausüben, oder sie anderweitig belästigt oder dass der Benutzer die Nutzung von IN-Diensten durch andere Benutzer stört und/oder verhindert;
– wenn der Benutzer Aktivitäten ausübt, die nicht den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen geltenden Vorschriften in der Republik Kroatien entsprechen.
(2) Der Abonnementvertrag kann auch in anderen Fällen außer Kraft treten, die sich aus den geltenden Regelungen ergeben.
(3) Für den Fall, dass IN nicht in der Lage ist, die vertragliche Verpflichtung zu erfüllen und/oder die Dienstleistung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen, hat der Nutzer das Recht, den Abonnementvertrag zu kündigen, ohne die in Artikel 20 Absatz 5 des Gesetzes genannten vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit Ausnahme der fälligen und unbestrittenen Schuld für die erbrachten Dienstleistungen. In dem beschriebenen Fall hat IN auch das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn unwiderlegbar festgestellt wird, dass sie die Dienstleistung nicht in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringen kann und/oder nicht in der Lage sein wird.
(4) Im Falle der Kündigung des Abonnementvertrages durch den Nutzer kann der Nutzer das Abonnementverhältnis kündigen, indem er eine Mitteilung über die Kündigung des Abonnementvertrags per Post, elektronisch, telefonisch oder durch Unterzeichnung eines Antrags auf Kündigung des Abonnementvertrags in der IN-Filiale sendet. In der Regel sollte der Endbenutzer, der einen Antrag auf Kündigung stellt, diesen handschriftlich unterschreiben. Im Falle eines Antrags auf Beendigung des Vertrags gemäß Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der elektronisch eingereicht wird, oder eines Antrags, der von einer verifizierten E-Mail-Adresse eingereicht wird, muss dieser nicht unterschrieben oder ein Identitätsnachweis erbracht werden. Wird der Kündigungsantrag telefonisch gestellt, muss der Nutzer während des Telefongesprächs
ihre Identifikationsdaten angeben, die den Vor- und Nachnamen des Benutzers oder des Unternehmens oder den Namen der bevollmächtigten Person in der juristischen Person, Adresse, OIB, Nummer des persönlichen Ausweisdokuments und Daten über die Verbindung und die Dienste enthalten, für die der Antrag eingereicht wird.
(5) Zum Schutz vor Missbrauch der Daten der Endnutzer durch Dritte hat IN das Recht, den von einer unbefugten Person gestellten Antrag auf Beendigung des Abonnementverhältnisses nicht anzunehmen
Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 22
.
(1) IN und der Nutzer verpflichten sich, alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit dem Abonnementvertrag ergeben, gütlich beizulegen
via. Im Falle des Scheiterns entscheidet das Gericht in der Republik Kroatien, das durch den
Wohnsitz oder Sitz des Nutzers, sofern in der geltenden Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Schlussbestimmungen
Artikel 23
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft und gelten ab diesem Zeitpunkt für alle Nutzer, die nach diesem Datum ein Abonnementverhältnis mit IN begründet haben. Für bestehende Nutzer, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Abonnementverhältnis mit IN begründet haben, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind an allen autorisierten Verkaufsstellen von IN sowie über die offizielle Website von IN erhältlich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer bei der Begründung des Abonnementverhältnisses zugestellt oder er wird auf die IN-Website weitergeleitet, auf der er sich befindet. Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Nutzer in gleicher Weise ein Auszug aus der Preisliste und den Spezifikationen des IN-Dienstes zur Verfügung gestellt.
(3) Alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von IN auf ihrer offiziellen Website gemäß den geltenden Vorschriften veröffentlicht.
(4) IN behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend den geltenden Vorschriften zu ändern. IN wird den Nutzer schriftlich oder elektronisch über die vorgeschlagenen Änderungen und sein Recht auf Kündigung des Vertrags informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Information des Nutzers über das Konto über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Preise, wobei darauf hingewiesen wird, dass dem Nutzer auf der IN-Website und/oder per gebührenfreiem Telefon und/oder auf Wunsch des Nutzers eine detaillierte Übersicht über die Änderungen zur Verfügung steht. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. der Preise, treten 30 Tage nach der Veröffentlichung der Änderungen in Kraft.
(5) Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Preise, die für den Nutzer ungünstiger sind als vereinbart, hat der Nutzer das Recht, das Abonnementverhältnis kostenlos schriftlich zu kündigen, d.h. er hat das Recht auf Rückerstattung des nicht in Anspruch genommenen Geldbetrags innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Änderungen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass er mit den Änderungen einverstanden ist. Der Nutzer hat ein solches Kündigungsrecht nicht, wenn Preisänderungen eine Folge von Folgendem sind: regulatorische Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz über elektronische Kommunikation ergeben
Änderungen der Mehrwertsteuer oder Änderungen der Großhandelspreise, auf die IN keinen Einfluss hatte. Im Falle von Änderungen, die ausschließlich zum Vorteil des Nutzers sind, werden diese am Tag der Veröffentlichung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Preise gemäß Absatz 4 auf bestehende Nutzer angewendet. dieses Artikels.
In Krk,
Veröffentlichungsdatum: 01. Dezember 2024